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Notendiskretion

 
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schülerin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 15:56    Titel: Notendiskretion Antworten mit Zitat

Hallo alle miteinander,

ich habe folgendes Problem:

Weil ich heute leider krank bin, war ich heute auch nicht in der Schule.In der Zeit hat meine Klasse die Englischarbeit zurück bekommen.Mein Englischlehrer hat meine Englischnote laut in der Klasse verkündet und sich darüber lustig gemacht.Er hat mich vor der Klasse beleidigt und sagte,dass ich nicht mehr richtig ticken würde,sprich dass ich verrückt sei und dass genau das auch meine Arbeit widergeben würde.das alles haben mir freunde nach der schule berichtet.
jetzt zu meinen fragen:Darf der Lehrer meine Note ( fünf punkte) der Klasse einfach so sagen, ohne dass ich sie erst erfahre bzw ohne meinem Einverständnis?Und Kann/ Darf er mich vor der Klasse beleidigen und sich lustig über mich machen und dass auch noch hinter meinem Rücken?

ich hoffe , hierbei kann mir jemand weiterhelfen.

Viele liebe Grüße,
Schülerin
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Also so geht es wirklich nicht was der Englischlehrer macht!

1. Selbstverständlich darf er deine Noten nicht ohne deine gültige Zustimmung in der Klasse vortragen.

2. Beleidigungen und Lästern darf er auch nicht.


Am besten du beschwerst dich beim Schuldirektor, wenn dies nix nutzt dann sollten deine Eltern dies zu übernehmen, den die können mehr Druck auf dem Schuldirektor machen als du.
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Mfg Skayritera Winken
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn das nichts nützt gibt es ja auch noch höhere Instanzen als den Rektor, aber zuerst soltlest du es bei diesem versuchen.
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Tax
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Anmeldungsdatum: 20.02.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

1.) Fünf Punkte von wievielen?

2.) Rede doch erstmal mit dem Lehrer, vielleicht wollten die deine Freunde auch nur auf die Schippe nehmen.
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schülerin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erstmal danke für eure Antworten.

An Tax:
Die Leistungen werden nach einem 15 Punktsystem beurteilt.5 Punkte ist eine glatte 4.

Der Lehrer war heut nicht in der Schule ,das heißt,dass ich erst am Montag mit ihm darüber reden kann:(.
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiss ist 5 Punkt zwar eine Note 5 aber naja Auf den Arm nehmen
halbe punktzahl ist minimum für 4, 1/3 der Punktzahl ist minimum für 5, so hatte ich dies mal gelernt.
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schülerin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

An Uber-Pea:
Nach dem Hessischen Kultusministerium sind das die Notenstufen für die Gymnasiale Oberstufe: Punktsystem

15/14/13 Punkte = Note sehr gut
12/11/10 Punkte = Note gut
9/8/7 Punkte = Note befriedigend
6/5/4 Punkte = Note ausreichend
3/2/1 Punkte = Note mangelhaft
0 Punkte = Note ungenügend

Smilie
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

schülerin hat folgendes geschrieben::
Hallo,

An Uber-Pea:
Nach dem Hessischen Kultusministerium sind das die Notenstufen für die Gymnasiale Oberstufe: Punktsystem

15/14/13 Punkte = Note sehr gut
12/11/10 Punkte = Note gut
9/8/7 Punkte = Note befriedigend
6/5/4 Punkte = Note ausreichend
3/2/1 Punkte = Note mangelhaft
0 Punkte = Note ungenügend

Smilie


... was auch den Regelungen in allen anderen Bundesländern entsprechen dürfte.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Komische Regelung O_o
warum wurde denn nicht die Mittelstufenregelung beibehalten?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Autsch.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

ich muss mir von meinen Lehrer immer anhören das es ab 50% der Punkte noch ne 4 gibt, alles unter 50% ist negativ. und alles unter 1/3 ist keine 5 mehr.

Wie frei dürfen sie dies denn entschieden?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Missverständis:

Es muss unterschieden werden zwischen Bewertungseinheiten und Notenpunkten.

Faustregel: 50% der Bewertungseinheiten geben eine "4". (z.B. 50 von 100 zu erreichenden Punkten in der Arbeit(=Bewertungseinheiten))

Notenpunkte der gymnasialen Oberstufe staffeln sich nach dem Schlüssel, der von "Schülerin" schon aufgeführt wurde.

Hier entsprechen 50% der erreichten Leistung in etwa einer Note von "5 Punkten"
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

juhu, dann kann ich ja bald schon wieder umdenken um zu verstehen wie meine Noten zustandekommen -_-
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