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der_alte Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 12
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Verfasst am: 05.09.08, 19:39 Titel: samstags wegen Jubiläum in die Schule? |
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Hallo!
Die Schule von meinem sohn feiert am 22.Novembder ihr 50 jähriges bestehen!
Da dieser Tag auf einen samstag fällt will mein sohn da nicht hingehen weil er meint
das es keine schupflicht ist am wochenende!
Bundesland: NRW
Ich kenne mich in solchen geschichten nicht aus und würde mich auf eine antwort freuen!
MfG der_alte |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 05.09.08, 19:46 Titel: |
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Eine ähnliche Frage wurde im Thread schon diskutiert.
PS: Was macht denn die Diskussion: "Lehrer zu spät im klassenraum!"? |
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der_alte Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 12
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Verfasst am: 05.09.08, 19:57 Titel: |
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Ja danke!
aber trotzdem hat mir das jetzt nicht wirklich weitergeholfen oder ich binn einfachh nur zu doof um es zu verstehen!
Und ich glaube in Niedersachsen sehen die Schulrechte ja auch anders aus!
Ach ja und es handelt sich nicht um eine Grundschule sondern um eine weiterführende schule!
Heisst das jetzt er muss nicht hingehen oder...? |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 05.09.08, 20:01 Titel: |
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der_alte hat folgendes geschrieben:: | Heisst das jetzt er muss nicht hingehen oder...? |
Siehe Nordrhein-Westfalen (Schulrecht)  |
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der_alte Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 12
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Verfasst am: 05.09.08, 20:19 Titel: |
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Ja ok § 43
Teilnahme am Unterricht und
an sonstigen Schulveranstaltungen
besagt das man am schulveranstaltungen teilnehmen muss aber gilt das auch für das wochenende? |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 05.09.08, 20:47 Titel: |
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der_alte hat folgendes geschrieben:: | Ja ok § 43
Teilnahme am Unterricht und
an sonstigen Schulveranstaltungen
besagt das man am schulveranstaltungen teilnehmen muss aber gilt das auch für das wochenende? |
Der Samstag ist ein ganz normaler Werktag.  |
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der_alte Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 12
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Verfasst am: 05.09.08, 21:07 Titel: |
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Also muss er hin? |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 05.09.08, 21:14 Titel: |
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der_alte hat folgendes geschrieben:: | Also muss er hin? |
Diese Frage zu beantworten liegt nicht in meiner Entscheidungsbefugnis.  |
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Anton Reiser FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.11.2006 Beiträge: 359 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 05.09.08, 21:22 Titel: |
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der_alte schrieb:
Zitat: | a ok § 43
Teilnahme am Unterricht und
an sonstigen Schulveranstaltungen
besagt das man am schulveranstaltungen teilnehmen muss aber gilt das auch für das wochenende?
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Warum sollte das nicht so sein? Viel (zeitlicher) Spielraum bleibt den Schulen bei der Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen ohnehin nicht:
Das Schulgesetz NRW sagt:
Zitat: | § 42
Allgemeine Rechte und
Pflichten aus dem Schulverhältnis
(7) Außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schule, die kein Unterricht in
anderer Form sind, sind grundsätzlich so zu organisieren, dass kein Unterricht
ausfällt.
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Beschlossen wurde die Jubiläumsveranstaltung vermutlich in der Schulkonferenz:
SchulG NRW:
Zitat: | § 65
Aufgaben der Schulkonferenz
(2) Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
in folgenden Angelegenheiten:
[...]
6. Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote
(§ 9 Abs. 2) sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb
des Unterrichts
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Insofern halte ich die Veranstaltung für alle Lehrer und Schüler für verbindlich, Teilnahme ist also Pflicht. Was der Schüler an diesem Samstag will oder nicht will ist die eine Sache. Die Eltern sollten hierüber nachdenken:
SchulG NRW:
Zitat: | § 41
Verantwortung für die
Einhaltung der Schulpflicht
(1) Die Eltern [...] sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen
verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt[...].
| Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser |
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