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Verfasst am: 07.09.08, 15:50 Titel: Geblitzt, nun Anhörungsbogen
Hallo zusammen,
folgender fiktiver Rechtsfall soll diskutiert werden...
Zusammengefasst erstmal die Situation und mein aktueller Lösungsansatz.
Mein Sohn wurde in der Probezeit in meinem Auto geblitzt. Nun möchte ich versuchen, die Sache ohne Aufbauseminar für Ihn zu regeln.
Bisher hat man mir davon abgeraten, darauf zu bestehen, dass ich selbst gefahren bin, da sonst durch Ermittlungen mein Sohn schnell gefunden wäre. (Nachbarn, Vergleich der Fotos im Personalausweis, etc.)
Allerdings habe ich folgende Option von einem Bekannten in der Branche eröffnet bekommen:
Man könne anscheinend auch einfach einen Verwandten in den USA als Fahrer angeben. Da die Behörden das nicht überprüfen können bzw. einfach den riesigen Aufwand scheuen, werde die Angelegenheit nicht weiter verfolgt und das Verfahren einmalig eingestellt. Man solle aber nicht mehr als einmal davon Gebrauch machen, da sonst mit strengen Auflagen wie z.B. einem Fahrtenlogbuch zu rechnen wäre.
Die Behörden werden wohl nicht nach möglichen Fahrern suchen, wenn ich ihnen einen Fahrer angebe, oder?
Es wären sogar Verwandte vorhanden, wenn es darauf ankäme.
Was haltet ihr denn von dieser Option?
Verfasst am: 07.09.08, 16:00 Titel: Re: Geblitzt, nun Anhörungsbogen
NightmareAngel hat folgendes geschrieben::
Die Behörden werden wohl nicht nach möglichen Fahrern suchen, wenn ich ihnen einen Fahrer angebe, oder?
Wenn das allerdings "zufällig" jemand ist, der grade nicht greifbar ist, vielleicht schon.
NightmareAngel hat folgendes geschrieben::
Was haltet ihr denn von dieser Option?
Nichts.
Der Filius sollte ruhig dazu stehen und mit den Folgen leben. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Verfasst am: 07.09.08, 16:19 Titel: Re: Geblitzt, nun Anhörungsbogen
NightmareAngel hat folgendes geschrieben::
Man könne anscheinend auch einfach einen Verwandten in den USA als Fahrer angeben.l
Vor 20 Jahren hat's bei mir mal so funktioniert. Name, Anschrift in chinesisch mit meiner Übersetzung darunter, Wohnort Peking. Es ist nichtmal aufgefallen, dass mein chinesischer Kollege auf dem Beifahrersitz sass und es kein Rechtslenkerauto war. Möglicherweise waren die Beamten auch nur überlastet oder fanden das originell.
Empfehlen würde ich es trotzdem nicht, besonders wenn es um ihren Sohn und nicht um sie selbst geht. Eine falsche Aussage ist schon eine böse Sache. Ob es das Risiko gegen Auflage einer evtl. Nachschulung wert ist?
Manchmal können die Straßemverkehrsbehörde auch ganz fies werden wie im folgenden Beispiel. Ein Harley Fahrer bretterte absichtlich zu schnell durch einen Blitzer, seine Freundin mit hochgehobenen Shirt und nackten T... Natürlich kein Nummernschild sichtbar. Ein Polizist hat sich die Mühe gemacht, alle Harley Fahrer der Umgebung und deren Freundinnen mit dem Bild zu vergleichen (die Gesichter!) und der Fahrer musste letztendlich die Geschwindigkeitsübertretung zahlen.
Sie werden im Forum vermutlich kein illegales Schlupfloch zur Umgehung von Straftatsbeständen vermittelt bekommen.
NightmareAngel hat folgendes geschrieben::
Man solle aber nicht mehr als einmal davon Gebrauch machen, da sonst mit strengen Auflagen wie z.B. einem Fahrtenlogbuch zu rechnen wäre.l
du solltest da wirklcih bei der Wahrheit bleiben, weil nachweislich falsche Angaben strafbar wären. Die vergleichen die Angaben mit dem Foto und merken das.
Außerdem muss ich da Gammaflyer recht geben, dass dein Sohn dafür gerade stehen soll ( mit allen Konsequenzen), sonst lernt er nichts daraus.
du solltest da wirklcih bei der Wahrheit bleiben, weil nachweislich falsche Angaben strafbar wären.
Hab ich auch überlegt. Nach welcher Strafnorm denn? Mittelbare Falschbeurkundung? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Das meines Erachtens gleich doppelt nicht:
Erstens gilt das nur für Straftaten und nicht für Ordnungswidrigkeiten und "Fahrerlaubnis-Folgen" und zweitens ist es für Angehörige zwar strafbar, aber straffrei. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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