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Geblitzt, nun Anhörungsbogen

 
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NightmareAngel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.09.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 15:50    Titel: Geblitzt, nun Anhörungsbogen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Rechtsfall soll diskutiert werden... Sehr glücklich

Zusammengefasst erstmal die Situation und mein aktueller Lösungsansatz.

Mein Sohn wurde in der Probezeit in meinem Auto geblitzt. Nun möchte ich versuchen, die Sache ohne Aufbauseminar für Ihn zu regeln.
Bisher hat man mir davon abgeraten, darauf zu bestehen, dass ich selbst gefahren bin, da sonst durch Ermittlungen mein Sohn schnell gefunden wäre. (Nachbarn, Vergleich der Fotos im Personalausweis, etc.)

Allerdings habe ich folgende Option von einem Bekannten in der Branche eröffnet bekommen:

Man könne anscheinend auch einfach einen Verwandten in den USA als Fahrer angeben. Da die Behörden das nicht überprüfen können bzw. einfach den riesigen Aufwand scheuen, werde die Angelegenheit nicht weiter verfolgt und das Verfahren einmalig eingestellt. Man solle aber nicht mehr als einmal davon Gebrauch machen, da sonst mit strengen Auflagen wie z.B. einem Fahrtenlogbuch zu rechnen wäre.

Die Behörden werden wohl nicht nach möglichen Fahrern suchen, wenn ich ihnen einen Fahrer angebe, oder?
Es wären sogar Verwandte vorhanden, wenn es darauf ankäme.
Was haltet ihr denn von dieser Option?

Danke schon mal für Antworten.

Liebe Grüße,
Michael
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 16:00    Titel: Re: Geblitzt, nun Anhörungsbogen Antworten mit Zitat

NightmareAngel hat folgendes geschrieben::
Die Behörden werden wohl nicht nach möglichen Fahrern suchen, wenn ich ihnen einen Fahrer angebe, oder?

Wenn das allerdings "zufällig" jemand ist, der grade nicht greifbar ist, vielleicht schon.
NightmareAngel hat folgendes geschrieben::
Was haltet ihr denn von dieser Option?

Nichts.
Der Filius sollte ruhig dazu stehen und mit den Folgen leben.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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NightmareAngel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.09.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zitat:
NightmareAngel hat folgendes geschrieben::
Die Behörden werden wohl nicht nach möglichen Fahrern suchen, wenn ich ihnen einen Fahrer angebe, oder?


Wenn das allerdings "zufällig" jemand ist, der grade nicht greifbar ist, vielleicht schon.


Ok, macht Sinn.
Mehr passieren kann aber nicht, als dass man meinen Sohn trotzdem ausfindig macht, oder?

Wäre es einen Versuch wert oder sollte ich doch lieber keinen Fahrer nennen und hoffen, dass die nicht merken, dass ich nicht selbst gefahren bin?

Danke und Gruß,
Michael
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hws
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 16:19    Titel: Re: Geblitzt, nun Anhörungsbogen Antworten mit Zitat

NightmareAngel hat folgendes geschrieben::
Man könne anscheinend auch einfach einen Verwandten in den USA als Fahrer angeben.l
Vor 20 Jahren hat's bei mir mal so funktioniert. Name, Anschrift in chinesisch mit meiner Übersetzung darunter, Wohnort Peking. Es ist nichtmal aufgefallen, dass mein chinesischer Kollege auf dem Beifahrersitz sass und es kein Rechtslenkerauto war. Möglicherweise waren die Beamten auch nur überlastet oder fanden das originell.

Empfehlen würde ich es trotzdem nicht, besonders wenn es um ihren Sohn und nicht um sie selbst geht. Eine falsche Aussage ist schon eine böse Sache. Ob es das Risiko gegen Auflage einer evtl. Nachschulung wert ist?

Manchmal können die Straßemverkehrsbehörde auch ganz fies werden wie im folgenden Beispiel. Ein Harley Fahrer bretterte absichtlich zu schnell durch einen Blitzer, seine Freundin mit hochgehobenen Shirt und nackten T... Natürlich kein Nummernschild sichtbar. Ein Polizist hat sich die Mühe gemacht, alle Harley Fahrer der Umgebung und deren Freundinnen mit dem Bild zu vergleichen (die Gesichter!) und der Fahrer musste letztendlich die Geschwindigkeitsübertretung zahlen.

Sie werden im Forum vermutlich kein illegales Schlupfloch zur Umgehung von Straftatsbeständen vermittelt bekommen.

NightmareAngel hat folgendes geschrieben::
Man solle aber nicht mehr als einmal davon Gebrauch machen, da sonst mit strengen Auflagen wie z.B. einem Fahrtenlogbuch zu rechnen wäre.l
könnte auch schon beim ersten mal passieren.

hws
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

du solltest da wirklcih bei der Wahrheit bleiben, weil nachweislich falsche Angaben strafbar wären. Die vergleichen die Angaben mit dem Foto und merken das.
Außerdem muss ich da Gammaflyer recht geben, dass dein Sohn dafür gerade stehen soll ( mit allen Konsequenzen), sonst lernt er nichts daraus.

Gruß roni
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
hallo

du solltest da wirklcih bei der Wahrheit bleiben, weil nachweislich falsche Angaben strafbar wären.

Hab ich auch überlegt. Nach welcher Strafnorm denn? Mittelbare Falschbeurkundung?
_________________
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

hall

weis net genau, viellt. Falschaussage Frage
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

oder das :

http://dejure.org/gesetze/StGB/258.html
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
hall

weis net genau, viellt. Falschaussage Frage

Erst, wenn das ganze vor Gericht ginge.

Roni hat folgendes geschrieben::
oder das :

http://dejure.org/gesetze/StGB/258.html

Das meines Erachtens gleich doppelt nicht:
Erstens gilt das nur für Straftaten und nicht für Ordnungswidrigkeiten und "Fahrerlaubnis-Folgen" und zweitens ist es für Angehörige zwar strafbar, aber straffrei.
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Schoggi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.04.2007
Beiträge: 307

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Die oben genannten Straftaten liegen nicht vor.
Wenn man sich selbst falsch bezichtigt, ist das nicht strafbar.

Sollte man einen anderen fälschlicherweise angeben, liegt ein Vergehen gem. § 164 StGB vor.
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