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Test als Erziehungsmaßnahme

 
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 16:21    Titel: Test als Erziehungsmaßnahme Antworten mit Zitat

Hallo,

Folgender Fall:
Lehrer kommt in den Unterricht. Fängt mit dem Unterricht an. Einige Schüler stören.
Er sagt gut, dann schreiben wir jetzt einen Test.
Ist dies dann schon eine Erziehungsmaßnahme?
Nach §53 SchulG wäre diese sicherlich nicht zulässig.
Wer kann mir hierzu die Rechtslage erläutern?

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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neleabels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde so ein Vorgehen pädagogisch zweifelhaft, aber ein Verbot kann ich in §53, 1f., SchulG NRW nicht sehen. Wo liest du das?

Nele
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Danke für die Antwort,
§53(1)
„Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig,
wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen
mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten
jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.“



Mit freundlichen Grüßen

Heini
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