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Verfasst am: 08.09.08, 16:21 Titel: Test als Erziehungsmaßnahme
Hallo,
Folgender Fall:
Lehrer kommt in den Unterricht. Fängt mit dem Unterricht an. Einige Schüler stören.
Er sagt gut, dann schreiben wir jetzt einen Test.
Ist dies dann schon eine Erziehungsmaßnahme?
Nach §53 SchulG wäre diese sicherlich nicht zulässig.
Wer kann mir hierzu die Rechtslage erläutern?
Danke für die Antwort,
§53(1)
„Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig,
wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen
mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten
jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.“
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