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privater Schuldschein

 
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rabensohn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.04.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 12:45    Titel: privater Schuldschein Antworten mit Zitat

Hallo liebe Gemeinde,
folgender Sachverhalt:
Herr A (ich) hat einen Kredit für einen Autokauf. Die angehender Schwiegereltern lösen diesen ab, da wir ein haus kaufen wollten. Kind war da, Hochzeit geplant... gesagt getan.
Zitat der Schwiegereltern: Wir lösen den Kredit ab, du unterschreibst uns einen Schuldschein und wenn ihr geheiratet habt wird dieser zerrissen.Gesagt getan. Kredit ausgelöst, (02.2004 den Schuldschein unterschrieben, nur Datum und Summe aufgeführt, keine Rückzahlvereinbarung da er ja bei Heirat vernichtet werden soll) und ende 2004 geheiratet.
Ende 2007 haben wir uns getrennt und siehe da, als Randbemerkung wurde mir Mitgeteilt, das ich ja noch Schulden bei ihren Eltern habe.
Leider habe ich guten Gewissens damals nicht darauf bestanden, das die Erlöschung bei Heirat schriftlich fixiert wurde Traurig
Ich habe bisher weder eine Zahlungsaufforderung, erinnerung etc. erhalten.

Können sie das Geld von mir zurückfordern oder ist es verjährt???
Beweisen kann ich es aufgrund der mündlichen Vereinbarung ja leider nicht.

Ich bin für jede Antwort dankbar.
Lieben Gruß
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo rabensohn,

die Forderung ist erst zum 31.12.2008 verjährt, wenn der Schuldschein in 02/2004 unterschrieben wurde.
Eine Einrede der Verjährung muss übrigens auch vom Schuldner direkt vorgebracht werden, sie tritt nicht "von alleine" ein.

Also: Abwarten und hoffen.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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rabensohn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.04.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort. Ich bin mir zwar nicht sicher ob es Januar, Februar oder März `04 war, aber das ändert ja nichts.

Dann werde ich mich mal ganz ruhig halten und eine Kerze anzünden.
Abbezahlt wäre der Kredit mittlerweile auch, wenn ich das Geld (und noch einiges mehr) nicht in das Haus gesteckt hätte, wobei ich auf Rückerstattung/Zugewinnausgleich ja auch verzichte, dami mein Sohn und Sie im Haus wohnen bleiben können und es nicht evtl.- verkaufen müssen.

Mit freundlichen Gruß
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::
Hallo rabensohn,

die Forderung ist erst zum 31.12.2008 verjährt, wenn der Schuldschein in 02/2004 unterschrieben wurde.
Eine Einrede der Verjährung muss übrigens auch vom Schuldner direkt vorgebracht werden, sie tritt nicht "von alleine" ein.

Also: Abwarten und hoffen



Frage Vier Jahre Verjährungsfrist? Woher kommen die denn? Frage
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz dickes Verlegen

Das war natürlich Quatsch und völlig richtig erkannt von Mahnman: Die Forderung ist bereits am 31.12.2007 verjährt.

Also: Kerze auspusten und lächeln......
_________________
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rabensohn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.04.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

umso schöner Sehr glücklich

Oder ergibt sich doch der 31.12.08 weil die Verjährung erst ab ende des Kalenderjahres beginnt?

Müßte ich dann jetzt darauf hinweisen oder reicht es wenn sie nach Verjährung das Geld einfordern und ich dann erst darauf hinweise?

Mit freundlichen Gruß
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Nein,

die drei Jahre Beginnen am 31.12. um 24:00 Uhr in dem Jahr, in dem der Schuldschein unterschreiben wurde (und enden somit am 31.12.2007).

Der Einwand der Verjährung sollte erst bei Fälligstellung durch die Ex-Schwiegereltern eingelegt werden.
_________________
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rabensohn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.04.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Verlegen
Upps, ja klar . Da habe ich doch glatt das 1. Jahr vergessen Verlegen

Vielen Dank.
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