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Hallo liebe Gemeinde,
folgender Sachverhalt:
Herr A (ich) hat einen Kredit für einen Autokauf. Die angehender Schwiegereltern lösen diesen ab, da wir ein haus kaufen wollten. Kind war da, Hochzeit geplant... gesagt getan.
Zitat der Schwiegereltern: Wir lösen den Kredit ab, du unterschreibst uns einen Schuldschein und wenn ihr geheiratet habt wird dieser zerrissen.Gesagt getan. Kredit ausgelöst, (02.2004 den Schuldschein unterschrieben, nur Datum und Summe aufgeführt, keine Rückzahlvereinbarung da er ja bei Heirat vernichtet werden soll) und ende 2004 geheiratet.
Ende 2007 haben wir uns getrennt und siehe da, als Randbemerkung wurde mir Mitgeteilt, das ich ja noch Schulden bei ihren Eltern habe.
Leider habe ich guten Gewissens damals nicht darauf bestanden, das die Erlöschung bei Heirat schriftlich fixiert wurde
Ich habe bisher weder eine Zahlungsaufforderung, erinnerung etc. erhalten.
Können sie das Geld von mir zurückfordern oder ist es verjährt???
Beweisen kann ich es aufgrund der mündlichen Vereinbarung ja leider nicht.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 17.09.08, 15:04 Titel:
Hallo rabensohn,
die Forderung ist erst zum 31.12.2008 verjährt, wenn der Schuldschein in 02/2004 unterschrieben wurde.
Eine Einrede der Verjährung muss übrigens auch vom Schuldner direkt vorgebracht werden, sie tritt nicht "von alleine" ein.
Also: Abwarten und hoffen. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Vielen Dank für die Antwort. Ich bin mir zwar nicht sicher ob es Januar, Februar oder März `04 war, aber das ändert ja nichts.
Dann werde ich mich mal ganz ruhig halten und eine Kerze anzünden.
Abbezahlt wäre der Kredit mittlerweile auch, wenn ich das Geld (und noch einiges mehr) nicht in das Haus gesteckt hätte, wobei ich auf Rückerstattung/Zugewinnausgleich ja auch verzichte, dami mein Sohn und Sie im Haus wohnen bleiben können und es nicht evtl.- verkaufen müssen.
die Forderung ist erst zum 31.12.2008 verjährt, wenn der Schuldschein in 02/2004 unterschrieben wurde.
Eine Einrede der Verjährung muss übrigens auch vom Schuldner direkt vorgebracht werden, sie tritt nicht "von alleine" ein.
Also: Abwarten und hoffen
Vier Jahre Verjährungsfrist? Woher kommen die denn? _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 17.09.08, 15:42 Titel:
Ganz dickes
Das war natürlich Quatsch und völlig richtig erkannt von Mahnman: Die Forderung ist bereits am 31.12.2007 verjährt.
Also: Kerze auspusten und lächeln...... _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 17.09.08, 17:09 Titel:
Nein,
die drei Jahre Beginnen am 31.12. um 24:00 Uhr in dem Jahr, in dem der Schuldschein unterschreiben wurde (und enden somit am 31.12.2007).
Der Einwand der Verjährung sollte erst bei Fälligstellung durch die Ex-Schwiegereltern eingelegt werden. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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