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Verfasst am: 03.04.08, 12:16 Titel: Grundschule in Bayern: Ethikunterricht und Betreuung
Hallo,
ich habe zwei Fragen zu Grundschulen in Bayern:
1. Muss die Grundschule Ethikunterricht anbieten?
2. Gibt es eine Pflicht der Schule, die Grundschulkinder ab/bis zu einer bestimmten Uhrzeit zu betreuen?
In welchem Gesetz finde ich dies?
„Einführung des Lehrplans für das Fach Ethik in der Grundschule,
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht
und Kultus vom 17. März 1982 Nr. III A 4 - 4/31 651."
"Der Lehrplan für das Fach Ethik in der ersten bis vierten Jahrgangsstufe
der Grundschule wird in der Sondernummer 16 des Amtsblattes
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus veröffentlicht.
Er tritt am 1. August 1982 für alle bayerischen Grundschulen
in Kraft."
Hallo,
vielen Dank für die Antworten, das BayEUG hat mir geholfen!
Jetzt frage ich mich, was kann ich als Elternteil tun, wenn die Schule gesetzeswidrig keinen Ethikunterricht anbietet?
Mit freundlichen Grüssen
Martina
warum möchten Sie denn, dass die Schule Ethikunterricht anbietet?
Wahrscheinlich, weil es eben Pflichtunterricht ist für die Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen (Art. 47 BayEUG) und das Beispielkind K nicht am Religionsunterricht teilnimmt. Einf Pflicht zur Teilnahme am RU gibt es nämliich nicht.... (s. Art. 46(4) BayEUG).
Ergo MUSS die Schule Ethikunterricht anbieten und tut sie dies nicht, können Eltern sie dazu auffordern indem sie auf das BayEUG verweisen. Sind die Eltern damit nicht erfolgreich, hilft nur eine Klage. Bis es soweit ist, ist das Kind zwar schon auf der weiterführenden Schule angekommen, aber das sollte Eltern nicht an der weiteren Verfolgung der Sache hindern....
Hallo,
vielen Dank für die Antworten, das BayEUG hat mir geholfen!
Das BayEUG hat sich geändert; die Änderung ist zum 01.08.2008 in Kraft getreten
(Gesetz vom 22.07.2008).
Zitat:
Jetzt frage ich mich, was kann ich als Elternteil tun, wenn die Schule gesetzeswidrig keinen Ethikunterricht anbietet?
Sorry, das ist nicht gesetzwidrig. In der aktuellen Formulierung sind lediglich die Schüler verpflichtet, an einem solchen Unterricht teilzunehmen; es gibt aber keine Verpflichtung der Schule, diesen Unterricht auch anzubieten.
Die Festlegung, welcher Unterricht an welcher Schule stattfindet, trifft das Ministerium; lt. Art. 45 BayEUG gilt dabei: "Dabei ist auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Aufwandsträger Rücksicht zu nehmen. "
Wer also in einer "armen" Gemeinde lebt, kann also nicht verlangen, dass z. B. für einen oder zwei Schüler noch ein Ethik-Lehrer eingestellt wird. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Verfasst am: 25.09.08, 11:02 Titel: Ethikunterricht an Grundschule in Bayern
Hallo Mitternacht,
das ist ja eine sehr interessante Auskunft, dass sich das Gesetz zum 01.08.2008 geändert hat. Das ist vollkommen an mir vorbeigegangen.
Meinen Sie, dass das Kultusministerium entschieden hat, dass nun die Beispielsgemeinde Armenhausen nicht genügend Geld hat, um wegen der paar Ungläubigen, Ethikunterricht anzubieten? Oder läuft das anders, z.B. dass eben die Schule selbst das bestimmt und das Kultusministerium gar nicht involviert ist? Könnte man da mal anfragen? Wenn ja, wer ist zuständig?
An allererster Stelle ist der Schulleiter zuständig. Der beantragt beim Ministerium die Lehrkräfte und beim Sachaufwandsträger das Geld und weiß auch genau, wer wo der richtige Ansprechpartner ist. Viele Schlleiter sind froh, wenn Eltern mal "ordentlich Dampf" machen. Eltern (=Wahlberrechtigte) können beim Kultusministerium/Landratsamt/Stadt oft mehr bewirken, als die Schulleiter. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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