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Durchbruch

 
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Clau
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Anmeldungsdatum: 26.09.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 15:11    Titel: Durchbruch Antworten mit Zitat

Hallo,

vorab, ich habe nichts gefunden, was auf unsern Fall zutrifft.

1. Fall
Eigentumswohnung EG/Hochparterre - Gemeinschaftsgarten.

Ist es möglich, die Fenstern im Wohnzimmer gegen zweiflügige Balkontür einzubauen (Aussenwand), um so in den Garten zu gelangen? Müssen alle drei weiteren Eigentümer einverstanden sein oder nur ein mittelbarer Nachbar?

2. Fall
gleiche Wohnung

Wohnzimmer ist länger als danebenliegender Raum, der einen Balkon hat. Kann man an dieser Ecke, die übersteht, vom Wohnzimmer eine weitere Balkontür einbauen, ohne die anderen drei Eigentümer zu fragen?

Es ist noch nicht klar, ob es eine tragende Wand ist, wenn ja, dann hätte es sich ja sowieso erledigt.

Vielen Dank vorab.

Grüße
Clau
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

üblicherweise müssen bei veränderungen der Aussenwände alle Eigentümer einverstanden sein, da diese Gemeinschaftseigentum sind. Das müsste auch in der teilungserklärung stehen.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
üblicherweise müssen bei veränderungen der Aussenwände alle Eigentümer einverstanden sein, da diese Gemeinschaftseigentum sind. Das müsste auch in der teilungserklärung stehen.

Dieser Meinung schliesse ich mich an. Das ist auch mein Kenntnisstand.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Edelmieter
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Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 21:20    Titel: Re: Durchbruch Antworten mit Zitat

Clau hat folgendes geschrieben::
...vorab, ich habe nichts gefunden, was auf unsern Fall zutrifft.

Das ist auch nicht möglich, weil alle Fälle Einzelfälle sind. Suchfunktion, Stichwort: "bauliche Veränderung".
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Geschriebenen ist hinzuzuführen:
Es ist Hochparterre, wie kommt man denn in den Gemeinschaftsgarten? Eine Treppe müsste auch genehmigt werden.
_________________
Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.)
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Clau
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.09.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 18:43    Titel: Danke! Antworten mit Zitat

Halle an alle Antworter!

Erstmal danke für die schnelle Reaktion.

Zu RechtsamWald:
Durch die Haustür. Deshalb hatten wir uns gedacht, wenn alle dagegen wären, ein Schnitt ins Balkongeländer, Törchen rein, Trittleiter davor. Allerdings ist das Zimmer mit Balkon nicht das Wohnzimmer und daher die Idee, von dem längeren Zimmer (Wohnzimmer) Durchbruch zum Balkon.

Eine Treppe müßte auch genehmigt werden: vom Bauamt oder Miteigentümern?

Vielen Dank und Grüße
Clau
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 04:43    Titel: Re: Danke! Antworten mit Zitat

Clau hat folgendes geschrieben::


Eine Treppe müßte auch genehmigt werden: vom Bauamt oder Miteigentümern?

Vielen Dank und Grüße
Clau


von beiden.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 07:18    Titel: Re: Danke! Antworten mit Zitat

Clau hat folgendes geschrieben::

... ein Schnitt ins Balkongeländer, Törchen rein, Trittleiter davor. Eine Treppe müßte auch genehmigt werden: vom Bauamt oder Miteigentümern?


Schon für die Änderung am Balkongeländer wird die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer erforderlich sein. Für eine Treppe ohnehin...
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