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Clau noch neu hier
Anmeldungsdatum: 26.09.2008 Beiträge: 2 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 26.09.08, 15:11 Titel: Durchbruch |
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Hallo,
vorab, ich habe nichts gefunden, was auf unsern Fall zutrifft.
1. Fall
Eigentumswohnung EG/Hochparterre - Gemeinschaftsgarten.
Ist es möglich, die Fenstern im Wohnzimmer gegen zweiflügige Balkontür einzubauen (Aussenwand), um so in den Garten zu gelangen? Müssen alle drei weiteren Eigentümer einverstanden sein oder nur ein mittelbarer Nachbar?
2. Fall
gleiche Wohnung
Wohnzimmer ist länger als danebenliegender Raum, der einen Balkon hat. Kann man an dieser Ecke, die übersteht, vom Wohnzimmer eine weitere Balkontür einbauen, ohne die anderen drei Eigentümer zu fragen?
Es ist noch nicht klar, ob es eine tragende Wand ist, wenn ja, dann hätte es sich ja sowieso erledigt.
Vielen Dank vorab.
Grüße
Clau |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 26.09.08, 17:55 Titel: |
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üblicherweise müssen bei veränderungen der Aussenwände alle Eigentümer einverstanden sein, da diese Gemeinschaftseigentum sind. Das müsste auch in der teilungserklärung stehen. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 26.09.08, 19:34 Titel: |
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| J_Denver hat folgendes geschrieben:: | | üblicherweise müssen bei veränderungen der Aussenwände alle Eigentümer einverstanden sein, da diese Gemeinschaftseigentum sind. Das müsste auch in der teilungserklärung stehen. |
Dieser Meinung schliesse ich mich an. Das ist auch mein Kenntnisstand.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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Edelmieter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
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Verfasst am: 26.09.08, 21:20 Titel: Re: Durchbruch |
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| Clau hat folgendes geschrieben:: | | ...vorab, ich habe nichts gefunden, was auf unsern Fall zutrifft. |
Das ist auch nicht möglich, weil alle Fälle Einzelfälle sind. Suchfunktion, Stichwort: "bauliche Veränderung". |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 27.09.08, 14:45 Titel: |
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Zum Geschriebenen ist hinzuzuführen:
Es ist Hochparterre, wie kommt man denn in den Gemeinschaftsgarten? Eine Treppe müsste auch genehmigt werden. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.) |
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Clau noch neu hier
Anmeldungsdatum: 26.09.2008 Beiträge: 2 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 27.09.08, 18:43 Titel: Danke! |
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Halle an alle Antworter!
Erstmal danke für die schnelle Reaktion.
Zu RechtsamWald:
Durch die Haustür. Deshalb hatten wir uns gedacht, wenn alle dagegen wären, ein Schnitt ins Balkongeländer, Törchen rein, Trittleiter davor. Allerdings ist das Zimmer mit Balkon nicht das Wohnzimmer und daher die Idee, von dem längeren Zimmer (Wohnzimmer) Durchbruch zum Balkon.
Eine Treppe müßte auch genehmigt werden: vom Bauamt oder Miteigentümern?
Vielen Dank und Grüße
Clau |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 28.09.08, 04:43 Titel: Re: Danke! |
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| Clau hat folgendes geschrieben:: |
Eine Treppe müßte auch genehmigt werden: vom Bauamt oder Miteigentümern?
Vielen Dank und Grüße
Clau |
von beiden. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 28.09.08, 07:18 Titel: Re: Danke! |
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| Clau hat folgendes geschrieben:: |
... ein Schnitt ins Balkongeländer, Törchen rein, Trittleiter davor. Eine Treppe müßte auch genehmigt werden: vom Bauamt oder Miteigentümern?
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Schon für die Änderung am Balkongeländer wird die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer erforderlich sein. Für eine Treppe ohnehin... |
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