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es muss auch ein Verlustvortrag per Bescheid festgestellt werden, denn das zu verst. Einkommen kann auch durch Sonderausgaben usw. ins Minus rutschen!
Nur wenn die Einkünfte per Saldo "minus" sind, besteht ein Vortrag für die Folgejahre ggf, sogar Rücktrag nach 2005 - Option!.
Also mal Bescheid genau ansehen!
Sollte in 2006 tatsächlich ein negativer Betrag der Einkünfte vorgelegen haben, müsste auch ein Antrag auf Vortrag dieser Verluste gestellt worden sein. Ansonsten werden die Verluste Kraft Gesetzes auf 2005 zurückverlagert, auch wenn dort bereits Steuer NULL!
taxpert _________________ Your friendly bavarian tax collector
Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
bavarian tax collector hat folgendes geschrieben::
Sollte in 2006 tatsächlich ein negativer Betrag der Einkünfte vorgelegen haben, müsste auch ein Antrag auf Vortrag dieser Verluste gestellt worden sein. Ansonsten werden die Verluste Kraft Gesetzes auf 2005 zurückverlagert, auch wenn dort bereits Steuer NULL!
taxpert
... wobei der Verlustrücktrag, wie auch der -vortrag, nur soweit erfolgt, bis der Gesamtbetrag der Einkünfte NULL ist. Weiter nicht.
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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