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Einkommensteuer - Freiberufler hat Minuseinkünfte

 
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ulli
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Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

es muss auch ein Verlustvortrag per Bescheid festgestellt werden, denn das zu verst. Einkommen kann auch durch Sonderausgaben usw. ins Minus rutschen!
Nur wenn die Einkünfte per Saldo "minus" sind, besteht ein Vortrag für die Folgejahre ggf, sogar Rücktrag nach 2005 - Option!.
Also mal Bescheid genau ansehen!

Ulli
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bavarian tax collector
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte in 2006 tatsächlich ein negativer Betrag der Einkünfte vorgelegen haben, müsste auch ein Antrag auf Vortrag dieser Verluste gestellt worden sein. Ansonsten werden die Verluste Kraft Gesetzes auf 2005 zurückverlagert, auch wenn dort bereits Steuer NULL!

taxpert
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

bavarian tax collector hat folgendes geschrieben::
Sollte in 2006 tatsächlich ein negativer Betrag der Einkünfte vorgelegen haben, müsste auch ein Antrag auf Vortrag dieser Verluste gestellt worden sein. Ansonsten werden die Verluste Kraft Gesetzes auf 2005 zurückverlagert, auch wenn dort bereits Steuer NULL!

taxpert


... wobei der Verlustrücktrag, wie auch der -vortrag, nur soweit erfolgt, bis der Gesamtbetrag der Einkünfte NULL ist. Weiter nicht.

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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