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Verfasst am: 04.10.08, 21:44 Titel: Gestaltungsmöglichkeiten beim Verlustabzug?
Guten Tag. Wenn ein Einkommensteuerpflichtiger E einen festgestellten Verlust 2007 hat, kann er durch Anträge seine Steuerlast 2006-... so minimieren, wie er möchte? Also z.B. Verlust 2007 ist 10.000€, zu versteuerndes Einkommen 2006 +10.000€ 2008 und 2009 jeweils +30.000€. Kann E z.B. für 2008 6.000€ und für 2009 4.000€ abziehen lassen?
So wie ich § 10d (2) Satz 3 EStG verstehe, geht das nicht, sondern der gesamte Verlust wird spätestens 2008 vollständig abgezogen. Aber vielleicht habe ich das falsch verstanden. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Der Verlust wird Kraft Gesetz auf das Jahr vor der Verlustentstehung zurückgetragen. Auf Antrag des Stpfl. wird der Verlustrücktrag begrenzt. Der verbleibende Verlust wird auf das Folgejahr vorgetragen. Hier ist eine Begrenzung nicht möglich. Der Verlust wird max. in Höhe des GdE berücksichtigt. So geht er z.B. in Höhe des Grundfreibetrages "verloren".
taxpert _________________ Your friendly bavarian tax collector
Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"
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