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Gestaltungsmöglichkeiten beim Verlustabzug?

 
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
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BeitragVerfasst am: 04.10.08, 21:44    Titel: Gestaltungsmöglichkeiten beim Verlustabzug? Antworten mit Zitat

Guten Tag. Wenn ein Einkommensteuerpflichtiger E einen festgestellten Verlust 2007 hat, kann er durch Anträge seine Steuerlast 2006-... so minimieren, wie er möchte? Also z.B. Verlust 2007 ist 10.000€, zu versteuerndes Einkommen 2006 +10.000€ 2008 und 2009 jeweils +30.000€. Kann E z.B. für 2008 6.000€ und für 2009 4.000€ abziehen lassen?
So wie ich § 10d (2) Satz 3 EStG verstehe, geht das nicht, sondern der gesamte Verlust wird spätestens 2008 vollständig abgezogen. Aber vielleicht habe ich das falsch verstanden.
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verlust wird Kraft Gesetz auf das Jahr vor der Verlustentstehung zurückgetragen. Auf Antrag des Stpfl. wird der Verlustrücktrag begrenzt. Der verbleibende Verlust wird auf das Folgejahr vorgetragen. Hier ist eine Begrenzung nicht möglich. Der Verlust wird max. in Höhe des GdE berücksichtigt. So geht er z.B. in Höhe des Grundfreibetrages "verloren".

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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Dann war meine Interpretation doch richtig. Danke.
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