Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
In einer Grundschule in meiner Nähe, müssen die Schüler einer Klasse jeden Morgen ihre Finger bzw. Fingernägel der Lehrerin vorzeigen...
Ich habe mal gelesen, das es vor 100 Jahren mal so war...
Ist das erlaubt?
Bzw. auch das weg schicken der Schüler, bei nicht gefallen?
In einer Grundschule in meiner Nähe, müssen die Schüler einer Klasse jeden Morgen ihre Finger bzw. Fingernägel der Lehrerin vorzeigen...
Und wie wird diese Maßnahme begründet?
Geht es vielleicht um Grindflechte? --> www.netdoktor.at/krankheiten/fakta/impetigo_grind.htm _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Die Lehrkräfte haben die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler in der Schule, auf dem Schulgelände, an Haltestellen am Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu beaufsichtige
Mit viel Fantasie läst sich das Handeln hieraus entnehmen.
Zitat:
„Hallo, es gibt keine Begründung.
Einfach eine Anweisung der Lehrerin...
Müssen das die Schüler und Eltern hin nehmen?“
Hieraus entnehme ich, das mit der Lehrerin schon gesprochen wurde.
Das eine Lehrkraft Schüler anhält, die dreckige Finger haben diese zu säubern finde ich ja in Ordnung. Hier scheint es aber so zu sein, dass die Lehrkraft in einem erheblichen Maß seine Kompetenzen überschreitet. Hier hilft hoffentlich ein sachliches Gespräch mit der Schulleitung.
Hallo, wenn die Kinder nach den Pausen usw. Dreckige Hände haben und dann aufgefordert werden sich diese zu waschen, weil sie Schreiben sollen usw. steht ganz ausser Frage.
Aber das die Kinder im Kreis sitzen müssen und die Hände auf den Knie legen müssen und die Lehrerin einmal rum geht, geht garnicht.
Die Kinder haben ja bald schon richtig Angst vor der Runde..es geht um 1 und 2 Klässler!
hier würde ich auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sehen. Zweckmäßig ist hier eine Aufsichtsbeschwerde. _________________ mfg
Klaus
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.