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Fingernägel Überprüfung ..

 
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andre69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 11:38    Titel: Fingernägel Überprüfung .. Antworten mit Zitat

Hallo, folgende Frage brennt mir auf der Zunge.

In einer Grundschule in meiner Nähe, müssen die Schüler einer Klasse jeden Morgen ihre Finger bzw. Fingernägel der Lehrerin vorzeigen...
Ich habe mal gelesen, das es vor 100 Jahren mal so war...
Ist das erlaubt?
Bzw. auch das weg schicken der Schüler, bei nicht gefallen?
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 12:03    Titel: Re: Fingernägel Überprüfung .. Antworten mit Zitat

andre69 hat folgendes geschrieben::
In einer Grundschule in meiner Nähe, müssen die Schüler einer Klasse jeden Morgen ihre Finger bzw. Fingernägel der Lehrerin vorzeigen...


Und wie wird diese Maßnahme begründet?

Geht es vielleicht um Grindflechte? --> www.netdoktor.at/krankheiten/fakta/impetigo_grind.htm
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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andre69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, es gibt keine Begründung.
EInfach eine Anweisung der Lehrerin...
Müssen das die Schüler und Eltern hin nehmen?

Oder auch, das mänlichen Schüler mit etwas längeren Haaren ein Haarband aufgezwungen wird usw...?

Seltsame Methoden an einer Niedersächsischen Schule oder?
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg42.htm
§62 NschulG

Die Lehrkräfte haben die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler in der Schule, auf dem Schulgelände, an Haltestellen am Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu beaufsichtige

Mit viel Fantasie läst sich das Handeln hieraus entnehmen.

Zitat:
„Hallo, es gibt keine Begründung.
Einfach eine Anweisung der Lehrerin...
Müssen das die Schüler und Eltern hin nehmen?“

Hieraus entnehme ich, das mit der Lehrerin schon gesprochen wurde.
Das eine Lehrkraft Schüler anhält, die dreckige Finger haben diese zu säubern finde ich ja in Ordnung. Hier scheint es aber so zu sein, dass die Lehrkraft in einem erheblichen Maß seine Kompetenzen überschreitet. Hier hilft hoffentlich ein sachliches Gespräch mit der Schulleitung.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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andre69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, wenn die Kinder nach den Pausen usw. Dreckige Hände haben und dann aufgefordert werden sich diese zu waschen, weil sie Schreiben sollen usw. steht ganz ausser Frage.
Aber das die Kinder im Kreis sitzen müssen und die Hände auf den Knie legen müssen und die Lehrerin einmal rum geht, geht garnicht.
Die Kinder haben ja bald schon richtig Angst vor der Runde..es geht um 1 und 2 Klässler!
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier würde ich auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sehen. Zweckmäßig ist hier eine Aufsichtsbeschwerde.
_________________
mfg
Klaus
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