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Verfasst am: 07.10.08, 09:58 Titel: Neue Musterung nach 2 Jahren
ich wurde vor ca. 2 Jahren T2 gemustert.
im März endet meine UK stellung.
meine Musterung ist bis dahin mehr als 2 Jahre her.
muss ich damit in jedem fall noch einmal zur musterung (falls ich eingezogen werden soll)
oder muss nicht zwangsweise eine neue musterung erfolgen?
im falle einer zweiten musterung:
sind alle ergebnise der ersten musterung verfallen, oder wird in der zweiten musterung nur noch auf bestimmte sachen geachtet?
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 13.10.08, 17:53 Titel:
Ich kann dir zumindest - wenn dir das weiterhilft - aus dem eigenen Erfahrungsschatz erzählen, dass ich nach meiner Zurückstellung nicht nochmals gemustert wurde (obwohl ich es beantragte).
Eine zweite Musterung müsste schon von der Logik her vor der ersten stehen, weil sie aktuelleren Datums ist.
Rechtsquellen dazu kann ich dir aber nicht nennen. Außerdem ist das ganze schon fast 15 Jahre her. Die Rechtslage könnte sich geändert haben. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
Ihre Fragen werden durch § 20b des Wehrpflichtgesetzes beantwortet.
das habe ich bereits gelesen, nur mit dem Beamtendeutsch komm ich nicht so gut klar.
wenn ich das richtig verstehe ist eine Erneute "Musterung" nötig, und bei Fernbleiben des zu musternden wird nach aktenlage entschieden, sprich dem 1. Musterungsergebnis.
verstehe ich das richtig?
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