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Neue Musterung nach 2 Jahren

 
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Chillin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 09:58    Titel: Neue Musterung nach 2 Jahren Antworten mit Zitat

ich wurde vor ca. 2 Jahren T2 gemustert.

im März endet meine UK stellung.
meine Musterung ist bis dahin mehr als 2 Jahre her.
muss ich damit in jedem fall noch einmal zur musterung (falls ich eingezogen werden soll)
oder muss nicht zwangsweise eine neue musterung erfolgen?

im falle einer zweiten musterung:
sind alle ergebnise der ersten musterung verfallen, oder wird in der zweiten musterung nur noch auf bestimmte sachen geachtet?
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Chillin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

kann mir da wirklich niemand weiterhelfen?
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Mount'N'Update
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann dir zumindest - wenn dir das weiterhilft - aus dem eigenen Erfahrungsschatz erzählen, dass ich nach meiner Zurückstellung nicht nochmals gemustert wurde (obwohl ich es beantragte).

Eine zweite Musterung müsste schon von der Logik her vor der ersten stehen, weil sie aktuelleren Datums ist.

Rechtsquellen dazu kann ich dir aber nicht nennen. Außerdem ist das ganze schon fast 15 Jahre her. Die Rechtslage könnte sich geändert haben.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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Chillin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

ich dachte wenn die musterung bereits über 2 Jahre her ist hat man ein recht darauf noch einmal gemustert zu werden?
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Chillin hat folgendes geschrieben::
ich dachte wenn die musterung bereits über 2 Jahre her ist hat man ein recht darauf noch einmal gemustert zu werden?


Hat man auch. Gut möglich, dass das vor einigen Jahren noch anders war.
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Chillin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::

Hat man auch. Gut möglich, dass das vor einigen Jahren noch anders war.


Handelt es sich bei dieser Musterung um die selbe wie beim ersten mal oder unterscheiden sich diese?

und muss diese 2. Musterung stattfinden damit ich eingezogen werden kann?
oder findet diese 2. Musterung nur statt wenn ich darauf bestehe?
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Chillin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Hallo Chillin,

Ihre Fragen werden durch § 20b des Wehrpflichtgesetzes beantwortet.


das habe ich bereits gelesen, nur mit dem Beamtendeutsch komm ich nicht so gut klar.

wenn ich das richtig verstehe ist eine Erneute "Musterung" nötig, und bei Fernbleiben des zu musternden wird nach aktenlage entschieden, sprich dem 1. Musterungsergebnis.
verstehe ich das richtig?
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Chillin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

ach so

wann muss ich dann diesen Antrag stellen?
wenn ich einen einberufungsbescheid bekomme oder schon vorher?
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