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Verfasst am: 14.10.08, 13:05 Titel: Lehrer fordert Schüler zum Fehlen auf
Lehrer A ist von seinem überfülltem, lautem, Kurs genervt und sagt:
"Wenn Ihr keinen Bock habt, schreibt Euch doch einfach eine Entschuldigung, ihr habt Kopfschmerzen und geht. Du hast da doch Ahnung von" (zu einem Schüler, der NIE fehlt, aber den er nicht sonderlich mag).
Was sagt ihr zum Verhalten des Lehrers? Darf er seine Schüler einfach dazu auffordern sich eine ungerechtfertigte Entschuldigung zu schreiben? Teile der Schüler sind noch nicht volljährig - ist das nicht einer Aufforderung zur Urkundenfälschung gleichzusetzen?
ich denke, dass ein solcher Spruch Null Bock bedeutet.(Arbeitsverweigerung)
Im §3 Abs.2 ADO hatte ich das Wort "unparteiisch" in der Bedeutung von neutral gedeutet, da im §6 ADO noch auf politische Äußerungen eingegangen wird.
Zu den beamtenrechtlichen Pflichten gehört es, das Amt unparteiisch
und gerecht zu führen und sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung
einzusetzen
Hört sich im Kontext für mich aber eher nach Politik an =)
Lehrer A ist von seinem überfülltem, lautem, Kurs genervt und sagt:
"Wenn Ihr keinen Bock habt, schreibt Euch doch einfach eine Entschuldigung, ihr habt Kopfschmerzen und geht. Du hast da doch Ahnung von" (zu einem Schüler, der NIE fehlt, aber den er nicht sonderlich mag).
Darf er seine Schüler einfach dazu auffordern sich eine ungerechtfertigte Entschuldigung zu schreiben?
Der Lehrer hat die Schüler nicht pauschal dazu aufgefordert, sich ungerechtfertigte Entschuldigungen zu schreiben. Von der "Einladung" des Lehrers dürfte sich nur angesprochen fühlen, wer die von ihm genannte Bedingung erfüllt, nämlich "keinen Bock" zu haben. Das würde eigentlich niemand offen zugeben, insofern ist seine Äußerung m.E. erkennbar rhetorisch gemeint mit dem Ziel, Ruhe in den Kurs zu bekommen.
Wer nicht in der Lage ist, diese Botschaft zu verstehen, müsste letztlich u.U vor einem Gericht Farbe bekennen, wenn er denn Verwaltungs- und Dienstrecht gegen den Lehrer bemühen möchte: "Ja, ich hatte keinen Bock auf die Schule/den Unterricht und habe deshalb von dem Angebot des Lehrers Gebrauch gmacht und einfach mal so eine Entschuldigung geschrieben/Unterschrift gefälscht. Ich verlange, dass der Lehrer dafür zur Rechenschaft gezogen wird." Die Erfolgaussichten schätze ich eher gering ein...
Im übrigen scheint sich in seinen Worten eine gewisse Erfahrung hisichtlich der in Entschuldigungen genannten Gründe auszudrücken, die er offenbar nicht (immer) für besonders glaubwürdig hält. Nunja, in Stresssituationen werden manchmal Äußerungen gemacht, die man besser nicht gemacht hätte. In einer ruhigen Minute wird das dem Lehrer sicher auch bewusst werden. Ihm wird dann sicherlich auch eine bessere Strategie einfallen, um die chaotischen Verhältnisse in diesem Kurs abzustellen. In NRW beispielsweise bieten die im Schulgesetz aufgeführten Ordnungsmaßnahmen eine hinreichende Grundlage. Ein vorübergehender Ausschluss vom Unterricht für die Haupstörenfriede bietet sich bei einem überfüllten Kurs wie dem beschriebenen nahezu an.
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