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Lehrer fordert Schüler zum Fehlen auf

 
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HendrikL.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 13:05    Titel: Lehrer fordert Schüler zum Fehlen auf Antworten mit Zitat

Lehrer A ist von seinem überfülltem, lautem, Kurs genervt und sagt:

"Wenn Ihr keinen Bock habt, schreibt Euch doch einfach eine Entschuldigung, ihr habt Kopfschmerzen und geht. Du hast da doch Ahnung von" (zu einem Schüler, der NIE fehlt, aber den er nicht sonderlich mag).

Was sagt ihr zum Verhalten des Lehrers? Darf er seine Schüler einfach dazu auffordern sich eine ungerechtfertigte Entschuldigung zu schreiben? Teile der Schüler sind noch nicht volljährig - ist das nicht einer Aufforderung zur Urkundenfälschung gleichzusetzen?

Danke!
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HendrikL.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ich habe mich auch nicht aufs Strafrecht bezogen, sondern eher an das Verwaltungsrecht, die Dienstvorschriften der Lehrer gedacht.

Danke,
Hendrik
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

siehe z.B. §3(2) ADO
Zitat:
"(2) Zu den beamtenrechtlichen Pflichten gehört es, das Amt unparteiisch
und gerecht zu führen"

Mit freundlichem Gruß

Heini
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HendrikL.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Meinst Du nicht, dass das eher für die politische Einstellung gilt, Heini?

Ich denke eher, dass es unmoralisch ist, Schülern zu sagen, sie sollen sich selber entschuldigen...
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich denke, dass ein solcher Spruch Null Bock bedeutet.(Arbeitsverweigerung)

Im §3 Abs.2 ADO hatte ich das Wort "unparteiisch" in der Bedeutung von neutral gedeutet, da im §6 ADO noch auf politische Äußerungen eingegangen wird.


Mit freundlichen Grüßen

Heini
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HendrikL.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, stimmt. Ist zweideutig.

Zu den beamtenrechtlichen Pflichten gehört es, das Amt unparteiisch
und gerecht zu führen und sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung
einzusetzen

Hört sich im Kontext für mich aber eher nach Politik an =)

Hat noch jemand anders einen Vorschlag?
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CWisnewski
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Um was für einen Kurs geht es eigentlich? Klassenstufe? Schulform?
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

HendrikL schrieb:
Zitat:
Lehrer A ist von seinem überfülltem, lautem, Kurs genervt und sagt:

"Wenn Ihr keinen Bock habt, schreibt Euch doch einfach eine Entschuldigung, ihr habt Kopfschmerzen und geht. Du hast da doch Ahnung von" (zu einem Schüler, der NIE fehlt, aber den er nicht sonderlich mag).

Darf er seine Schüler einfach dazu auffordern sich eine ungerechtfertigte Entschuldigung zu schreiben?

Der Lehrer hat die Schüler nicht pauschal dazu aufgefordert, sich ungerechtfertigte Entschuldigungen zu schreiben. Von der "Einladung" des Lehrers dürfte sich nur angesprochen fühlen, wer die von ihm genannte Bedingung erfüllt, nämlich "keinen Bock" zu haben. Das würde eigentlich niemand offen zugeben, insofern ist seine Äußerung m.E. erkennbar rhetorisch gemeint mit dem Ziel, Ruhe in den Kurs zu bekommen.

Wer nicht in der Lage ist, diese Botschaft zu verstehen, müsste letztlich u.U vor einem Gericht Farbe bekennen, wenn er denn Verwaltungs- und Dienstrecht gegen den Lehrer bemühen möchte: "Ja, ich hatte keinen Bock auf die Schule/den Unterricht und habe deshalb von dem Angebot des Lehrers Gebrauch gmacht und einfach mal so eine Entschuldigung geschrieben/Unterschrift gefälscht. Ich verlange, dass der Lehrer dafür zur Rechenschaft gezogen wird." Die Erfolgaussichten schätze ich eher gering ein...

Im übrigen scheint sich in seinen Worten eine gewisse Erfahrung hisichtlich der in Entschuldigungen genannten Gründe auszudrücken, die er offenbar nicht (immer) für besonders glaubwürdig hält. Nunja, in Stresssituationen werden manchmal Äußerungen gemacht, die man besser nicht gemacht hätte. In einer ruhigen Minute wird das dem Lehrer sicher auch bewusst werden. Ihm wird dann sicherlich auch eine bessere Strategie einfallen, um die chaotischen Verhältnisse in diesem Kurs abzustellen. In NRW beispielsweise bieten die im Schulgesetz aufgeführten Ordnungsmaßnahmen eine hinreichende Grundlage. Ein vorübergehender Ausschluss vom Unterricht für die Haupstörenfriede bietet sich bei einem überfüllten Kurs wie dem beschriebenen nahezu an.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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