Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Recht auf Arbeit eines GmbH Gesellschafters
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Recht auf Arbeit eines GmbH Gesellschafters

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Susi23
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 08:55    Titel: Recht auf Arbeit eines GmbH Gesellschafters Antworten mit Zitat

A und B gründen 1995 eine GmbH.

Beide werden Geschäftsführer und sind alleinige Gesellschafter zu gleichen Teilen.

A erhält einen GF-Anstellungsvertrag + Gehalt und leitet auch die Geschäfte. B bleibt im Hintergrund, ohne Vertrag & Gehalt.

Jetzt möchte B auch in der GmbH arbeiten und auch einen Anstellungsvertrag erhalten.

Laut Gesellschafterbeschluss/ -vertrag muss alles einstimmig entschieden werden.

Hat B einen Anspruch darauf ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Recht auf Vertretung der Gesellschaft und auf die Geschäftsführung hat ein Geschäftsführer m.W. auch ohne Arbeitsvertrag sonst weiß ich nicht.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der Geschäftsführer hat schon ein Anrecht auf Vergütung, dass muss aber nicht eine Volles Gehalkt sein.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Der Geschäftsführer hat schon ein Anrecht auf Vergütung
Meine übliche Frage Winken :
Nach welcher Rechtsgrundlage hat er diesen Anspruch?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

BGH (Az. II ZR 166/05)
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, der Urteil scheint tatsächlich zu passen.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Susi23
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Danke !

Es schließt sich noch eine praktische Frage an:

Auf welche Anstellung bzw. Vergütung hat der B denn ein Anrecht ? Kann B ab sofort verlangen, die Geschäfte der GmbH (mit) zu leiten ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Auf Anstellung (Arbeitsvertrag) hat er keinen Anspruch.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susi23
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 17.10.08, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Der Geschäftsführer hat schon ein Anrecht auf Vergütung, dass muss aber nicht eine Volles Gehalkt sein.


Chess45 hat folgendes geschrieben::
Auf Anstellung (Arbeitsvertrag) hat er keinen Anspruch.


Woraus leitet man dann diesen Gehaltsanspruch ab, wenn man keinen Anspruch auf einen Anstellungsvertrag haben soll ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 17.10.08, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Susi23 hat folgendes geschrieben::
Woraus leitet man dann diesen Gehaltsanspruch ab, wenn man keinen Anspruch auf einen Anstellungsvertrag haben soll ?
Diese Frage habe ich doch schon gestellt und als Antwort wurde auf einen Urteil verwiesen.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Susi23
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 18.10.08, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Susi23 hat folgendes geschrieben::
Woraus leitet man dann diesen Gehaltsanspruch ab, wenn man keinen Anspruch auf einen Anstellungsvertrag haben soll ?
Diese Frage habe ich doch schon gestellt und als Antwort wurde auf einen Urteil verwiesen.

Ich kann dem BGH keine Anspruchsgrundlage entnehmen.

Vlt. kann Chess45 nochmal einspringen ... ?!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 18.10.08, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Susi23"][quote="I-user"]
Susi23 hat folgendes geschrieben::
..Ich kann dem BGH keine Anspruchsgrundlage entnehmen.


Im Bezug auf was?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 18.10.08, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zur Ausgangsfrage:

B hat natürlich keinen Anspruch auf einen Anstellungsvertrag.
Es wäre Sache der GF sich diesbezüglich zu einigen.

M.W. hat der nicht angestellte GF einen Anspruch nach § 683 BGB (Ersatz von Aufwendungen).
Ich nehme an, daß Chess45 das meinte... Ansonsten bitte ich um Korrektur.
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.10.08, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Urteil von Chess45 hat folgendes geschrieben::
11:
Danach kommt es darauf an, ob der Gesellschafter Sch. eine Arbeits-leistung für die Gesellschaft erbracht hat, die unter Berücksichtigung der Aus-gestaltung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere des Gewinnverteilungs-schlüssels, und der Beiträge der Mitgesellschafter vernünftigerweise nur gegen eine gesonderte Vergütung zu erwarten war.
Leider passt der Urteil nicht ganz auf die hier diskutierte Frage, aber gibt zumindest einen Anhaltspunkt.

Der Anspruch ergibt sich dann möglicherweise tatsächlich aus §§ 670, 683 BGB. Aber da es nicht nur um Aufwendungen geht, sondern auch um Vergütung...
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Susi23
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Chess45"][quote="Susi23"]
I-user hat folgendes geschrieben::
Susi23 hat folgendes geschrieben::
..Ich kann dem BGH keine Anspruchsgrundlage entnehmen.


Im Bezug auf was?

In Bezug auf einen Vergütungsanspruch.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.