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angenommen, jemand kauft einen Gebrauchtwagen vom Händler. Innerhalb der Gewährleistungszeit fallen dem Käufer Spuren von großflächigen Lackierarbeiten (gesamte hintere Tür und C-Säule) und eine ausgetauschte Seitenscheibe auf.
Der Händler kann mit Hilfe einer Rechnung beweisen, dass es sich hierbei nicht um einen Unfall-, sondern um einen Einbruchschaden handelt und begründet damit, nicht in der Meldeplficht des Schaden gegenüber dem Käufer gewesen zu sein.
Wie ist hier tatsächlich die Rechtslage?
Sind Einbruchschäden beim Kauf (sofern sie über eine Bagetelle hinaus gehen) tatsächlich nicht meldepflichtig oder spricht man in diesem Fall von arglistiger Täuschung?
Die Reparatur über einen vierstelligen Betrag ist damals laut Rechnung des Händlers über die Kaskoversicherung abgerechnet worden.
Handelt es sich hierbei gar um arglistige Täuschung da der Händler, trotz Nachfrage, im Verkaufsgespräch nicht auf die Frage nach Vorschäden eingegangen ist?
Dürfen denn grobe Schäden wie Hagel-, oder eben Einbruchschäden überhaupt verschwiegen werden beim Kauf, mit oder ohne Nachfrage?
Edit: Darf man denn, wenn der Verkäufer nach dem Kauf eine Rechnung bereitlegt, um zu beweisen, dass es sich bei dem Schaden um einen Einbruchschaden handelt, davon ausgehen, dass der Verkäufer schon beim Verkauf Kenntnis von dem Schaden hatte? Ist dann beim Verschweigen des Schadens von arglistiger Täuschung auszugehen?
Dürfen denn grobe Schäden wie Hagel-, oder eben Einbruchschäden überhaupt verschwiegen werden beim Kauf, mit oder ohne Nachfrage?
Nein
DarkNightmare hat folgendes geschrieben::
Edit: Darf man denn, wenn der Verkäufer nach dem Kauf eine Rechnung bereitlegt, um zu beweisen, dass es sich bei dem Schaden um einen Einbruchschaden handelt, davon ausgehen, dass der Verkäufer schon beim Verkauf Kenntnis von dem Schaden hatte?
Das kommt darauf an. Man weis ja nicht, seit wann der Verkäufer im Besitz dieser Rechnunng ist.
DarkNightmare hat folgendes geschrieben::
Ist dann beim Verschweigen des Schadens von arglistiger Täuschung auszugehen?
Wenn man nach vorschäden gefragt wird und den Einbruchsschaden verschweigt ( und von diesem weis)? Das dürfte eine arglistige Täuschung sein.
Es ist eine Rechnung der eigenen, Autohaus- internen Werkstatt.
Der Verkäufer hätte also die Möglichkeit gehabt sich Wissen über den Schaden anzueignen.
Ich habe nun bei Leibe nicht viel Ahnung vom Verbraucherrecht - aber m.A. nach hätte es doch zur Sorgfaltspflicht des Verkäufers gehört, die entsprechenden Unterlagen vor dem Verkauf durchzusehen.
Gibt es von der juristischen Seite Ansätze zu der, von mir so getauften "Sorgfaltspflicht"?
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