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Autokauf - Einbruchschaden Verschwiegen

 
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DarkNightmare
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Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 07:16    Titel: Autokauf - Einbruchschaden Verschwiegen Antworten mit Zitat

Guten Tag,

angenommen, jemand kauft einen Gebrauchtwagen vom Händler. Innerhalb der Gewährleistungszeit fallen dem Käufer Spuren von großflächigen Lackierarbeiten (gesamte hintere Tür und C-Säule) und eine ausgetauschte Seitenscheibe auf.
Der Händler kann mit Hilfe einer Rechnung beweisen, dass es sich hierbei nicht um einen Unfall-, sondern um einen Einbruchschaden handelt und begründet damit, nicht in der Meldeplficht des Schaden gegenüber dem Käufer gewesen zu sein.

Wie ist hier tatsächlich die Rechtslage?
Sind Einbruchschäden beim Kauf (sofern sie über eine Bagetelle hinaus gehen) tatsächlich nicht meldepflichtig oder spricht man in diesem Fall von arglistiger Täuschung?
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DarkNightmare
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Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 07:38    Titel: Zusätzliche Informationen Antworten mit Zitat

Die Reparatur über einen vierstelligen Betrag ist damals laut Rechnung des Händlers über die Kaskoversicherung abgerechnet worden.
Handelt es sich hierbei gar um arglistige Täuschung da der Händler, trotz Nachfrage, im Verkaufsgespräch nicht auf die Frage nach Vorschäden eingegangen ist?
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Korund
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Anmeldungsdatum: 09.10.2008
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

wenn nach Vorschäden gefragt ist, dann zählt mE auch ein einbruchsschaden dazu.

Mit der Logik des Verkäufers dürfte dieser auch einen Hagelschaden verschweigen, da das ja auch kein Unfall war.

MM hätte der Verkäufer einen so erheblichen Schaden vor dem Kauf mitteilen müssen.
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DarkNightmare
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Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Dürfen denn grobe Schäden wie Hagel-, oder eben Einbruchschäden überhaupt verschwiegen werden beim Kauf, mit oder ohne Nachfrage?

Edit: Darf man denn, wenn der Verkäufer nach dem Kauf eine Rechnung bereitlegt, um zu beweisen, dass es sich bei dem Schaden um einen Einbruchschaden handelt, davon ausgehen, dass der Verkäufer schon beim Verkauf Kenntnis von dem Schaden hatte? Ist dann beim Verschweigen des Schadens von arglistiger Täuschung auszugehen?
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Korund
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Anmeldungsdatum: 09.10.2008
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

DarkNightmare hat folgendes geschrieben::
Dürfen denn grobe Schäden wie Hagel-, oder eben Einbruchschäden überhaupt verschwiegen werden beim Kauf, mit oder ohne Nachfrage?


Nein


DarkNightmare hat folgendes geschrieben::

Edit: Darf man denn, wenn der Verkäufer nach dem Kauf eine Rechnung bereitlegt, um zu beweisen, dass es sich bei dem Schaden um einen Einbruchschaden handelt, davon ausgehen, dass der Verkäufer schon beim Verkauf Kenntnis von dem Schaden hatte?


Das kommt darauf an. Man weis ja nicht, seit wann der Verkäufer im Besitz dieser Rechnunng ist.

DarkNightmare hat folgendes geschrieben::

Ist dann beim Verschweigen des Schadens von arglistiger Täuschung auszugehen?


Wenn man nach vorschäden gefragt wird und den Einbruchsschaden verschweigt ( und von diesem weis)? Das dürfte eine arglistige Täuschung sein.
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DarkNightmare
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Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist eine Rechnung der eigenen, Autohaus- internen Werkstatt.
Der Verkäufer hätte also die Möglichkeit gehabt sich Wissen über den Schaden anzueignen.
Ich habe nun bei Leibe nicht viel Ahnung vom Verbraucherrecht - aber m.A. nach hätte es doch zur Sorgfaltspflicht des Verkäufers gehört, die entsprechenden Unterlagen vor dem Verkauf durchzusehen.
Gibt es von der juristischen Seite Ansätze zu der, von mir so getauften "Sorgfaltspflicht"?
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Korund
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Anmeldungsdatum: 09.10.2008
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Den juristischen Ansatz haben sie doch schon. Der Händler sagt es war nix. Die Rechnung sagt er weis, dass doch was war. Also.

Es stellt sich die Frage was wollen sie? Preis nachträglich mindern, Auto zurückgeben....
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