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Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 176 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.10.08, 22:31 Titel: Eingetragener Kaufmann als Gesellschafter einer KG
Liebe Menschen,
mich beschaeftigt folgendes Problem.
Ein Unternehmer U gründet ein Unternehmen in der Rechtsform des eingetragenen Kaufmann, sodass er unter dem Namen U-Service e.Kfm. bspw. Verwaltungsdienstleistungen anbietet. Nun hat der U aber eine weitere Geschaeftsidee und gründet daher eine "U-Service e.Kfm. und U KG" und möchte unter dieser Geschaeftsbezeichnung andere Dienstleistungen anbieten, jedoch auf die Arbeitskraft von U-Service e.Kfm. zurückgreifen und dies so auch im Gesellschaftsvertrag verankern (jedoch selbst Vollhafter sein ohne das das irgendwelche Relevanz haette)
Waere eine solche Kommanditgesellschaft zulaessig oder würde er damit irgendwas vortaeuschen?
Habt vielen Dank!
Der Kilian. _________________ Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
Verfasst am: 31.10.08, 00:51 Titel: Re: Eingetragener Kaufmann als Gesellschafter einer KG
derkilian hat folgendes geschrieben::
Nun hat der U aber eine weitere Geschaeftsidee und gründet daher eine "U-Service e.Kfm. und U KG"
Ich verstehe diese Bezeichnung nicht. Eine KG muss aus mindestens zwei Personen bestehen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Verfasst am: 31.10.08, 14:08 Titel: Re: Eingetragener Kaufmann als Gesellschafter einer KG
I-user hat folgendes geschrieben::
derkilian hat folgendes geschrieben::
Nun hat der U aber eine weitere Geschaeftsidee und gründet daher eine "U-Service e.Kfm. und U KG"
Ich verstehe diese Bezeichnung nicht. Eine KG muß aus mindestens zwei Personen bestehen.
Richtig. Es sind nicht zwei Personen. Alternativ wäre z. B. die "U-Service GmbH & U e. Kfm. KG" möglich, da numehr zwei Personen - eine natürliche und eine juristische - vorhanden sind.
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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