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Eingetragener Kaufmann als Gesellschafter einer KG

 
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derkilian
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Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 176
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 22:31    Titel: Eingetragener Kaufmann als Gesellschafter einer KG Antworten mit Zitat

Liebe Menschen,

mich beschaeftigt folgendes Problem.
Ein Unternehmer U gründet ein Unternehmen in der Rechtsform des eingetragenen Kaufmann, sodass er unter dem Namen U-Service e.Kfm. bspw. Verwaltungsdienstleistungen anbietet. Nun hat der U aber eine weitere Geschaeftsidee und gründet daher eine "U-Service e.Kfm. und U KG" und möchte unter dieser Geschaeftsbezeichnung andere Dienstleistungen anbieten, jedoch auf die Arbeitskraft von U-Service e.Kfm. zurückgreifen und dies so auch im Gesellschaftsvertrag verankern (jedoch selbst Vollhafter sein ohne das das irgendwelche Relevanz haette)

Waere eine solche Kommanditgesellschaft zulaessig oder würde er damit irgendwas vortaeuschen?

Habt vielen Dank!
Der Kilian.
_________________
Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 00:51    Titel: Re: Eingetragener Kaufmann als Gesellschafter einer KG Antworten mit Zitat

derkilian hat folgendes geschrieben::
Nun hat der U aber eine weitere Geschaeftsidee und gründet daher eine "U-Service e.Kfm. und U KG"
Ich verstehe diese Bezeichnung nicht. Eine KG muss aus mindestens zwei Personen bestehen.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 14:08    Titel: Re: Eingetragener Kaufmann als Gesellschafter einer KG Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
derkilian hat folgendes geschrieben::
Nun hat der U aber eine weitere Geschaeftsidee und gründet daher eine "U-Service e.Kfm. und U KG"
Ich verstehe diese Bezeichnung nicht. Eine KG muß aus mindestens zwei Personen bestehen.


Richtig. Es sind nicht zwei Personen. Alternativ wäre z. B. die "U-Service GmbH & U e. Kfm. KG" möglich, da numehr zwei Personen - eine natürliche und eine juristische - vorhanden sind.

Ronald
_________________
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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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