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Hallo an alle, in der Teilungserklärung steht, das der

 
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Hasch111
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Anmeldungsdatum: 31.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 19:16    Titel: Hallo an alle, in der Teilungserklärung steht, das der Antworten mit Zitat

Käufer der ETW für Wohngeldrückstände des Verkäufers haftet. Im Grundbuch ist eine Sicherungshypothek für die Eigentümergemeinschaft in Höhe von 1500,-€ eingetragen. Jetzt will der Verwalter 20.000,-€ Rückstände haben.
Wer kann mir helfen?[size=12][/size]
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Edelmieter
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Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 20:12    Titel: Erwerberhaftung Antworten mit Zitat

Eine Erwerberhaftung ist grundsätzlich möglich (BGH, Beschluss vom 24.02.1994 - V ZB 43/93). Das Wohnungseigentumsgesetz sieht zwar eine solche Erwerberhaftung nicht vor. Die Eigentümer können aber eine derartige Haftung vereinbaren. Mit dieser Vereinbarung hat sich der Erwerber durch Vertragsabschluss offensichtlich einverstanden erklärt.
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 13:40    Titel: Re: Hallo an alle, in der Teilungserklärung steht, das der Antworten mit Zitat

Hasch111 hat folgendes geschrieben::
Wer kann mir helfen?


Wenn es darum geht die Zahlung der geforderten Summe zu vermeinden? Keiner... allenfalls kann der Nachweis versucht werden, dass vielleicht ein geringerer Betrag als gefordert zu zahlen sein könnte.
Die Sicherungshypothek begrenzt übigens keinesfalls die Höhe der Hausgeldforderung der Gemeinschaft.
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 11:56    Titel: Re: Hallo an alle, in der Teilungserklärung steht, das der Antworten mit Zitat

Hasch111 hat folgendes geschrieben::
Käufer der ETW für Wohngeldrückstände des Verkäufers haftet. Im Grundbuch ist eine Sicherungshypothek für die Eigentümergemeinschaft in Höhe von 1500,-€ eingetragen. Jetzt will der Verwalter 20.000,-€ Rückstände haben.
Wer kann mir helfen?

Ich würde mal den Kaufvertrag durchlesen. Da steht i.d.R. ein Hinweis, daß der Verkäufer versichert, daß keine Hausgeldrückstände bestehen. Oder aber in welcher Höhe Rückstände bestehen. Ggf. könnte der Käufer versuchen, vom Alteigentümer das Geld zurück zu bekommen.
MfG
Lucky
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