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Underworld
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 16:47    Titel: - Vertrags - Dreiecks - Verhältnis - Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

... hoffe das ich meine Frage im richtigen Forum eingestellt habe ...

Mal angenommen der Hersteller einer Ware beliefert seinen Kunden xyz.
Der Kunde xyz verkauft die Ware weiter an den Endverbraucher.
Der Hersteller gewährt seinen Kunden einen "Gebietsschutz", dass heißt
in einem gewissen Umkreis beliefert der Hersteller keine weiteren Interessenten.

Weiter verkauft xyz einen Teil der Ware (Hersteller weiss darüber bescheid) aus freundschaftlichen Gründen (innerhalb dieses Gebietsschutzes) an einen "Geschäftspartner" der wiederrum auch an den Endverbraucher verkauft.

Es kommt wie es kommen muss - xyz und der Geschäftspartner sind nach einer längeren erfolgreichen Zusammenarbeit in einigen Punkten unterschiedlicher Meinung und man trennt sich.

Auf Anfrage des Geschäftspartners an den Hersteller die Ware in Zukunft direkt zu beziehen bekommt dieser aufgrund des "Gebietsschutzes" eine Absage.

Frage: Kann der "Geschäftspartner" den Hersteller oder xyz dazu "zwingen" ihn doch noch weiter zu beliefern?!

Mit freundlichen Grüßen
Underworld
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, der Geschäftspartner steht ja in keinerlei vertraglichen Verhältnissen zum Hersteller und nach deutschem Recht kann grundsätzlich man niemanden zwingen, einen Vertrag einzugehen (mit gewissen Ausnahmen der Grundversorgung, die hier aber wohl nicht vorliegen).

Gruß
Dea
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