Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
... hoffe das ich meine Frage im richtigen Forum eingestellt habe ...
Mal angenommen der Hersteller einer Ware beliefert seinen Kunden xyz.
Der Kunde xyz verkauft die Ware weiter an den Endverbraucher.
Der Hersteller gewährt seinen Kunden einen "Gebietsschutz", dass heißt
in einem gewissen Umkreis beliefert der Hersteller keine weiteren Interessenten.
Weiter verkauft xyz einen Teil der Ware (Hersteller weiss darüber bescheid) aus freundschaftlichen Gründen (innerhalb dieses Gebietsschutzes) an einen "Geschäftspartner" der wiederrum auch an den Endverbraucher verkauft.
Es kommt wie es kommen muss - xyz und der Geschäftspartner sind nach einer längeren erfolgreichen Zusammenarbeit in einigen Punkten unterschiedlicher Meinung und man trennt sich.
Auf Anfrage des Geschäftspartners an den Hersteller die Ware in Zukunft direkt zu beziehen bekommt dieser aufgrund des "Gebietsschutzes" eine Absage.
Frage: Kann der "Geschäftspartner" den Hersteller oder xyz dazu "zwingen" ihn doch noch weiter zu beliefern?!
Nein, der Geschäftspartner steht ja in keinerlei vertraglichen Verhältnissen zum Hersteller und nach deutschem Recht kann grundsätzlich man niemanden zwingen, einen Vertrag einzugehen (mit gewissen Ausnahmen der Grundversorgung, die hier aber wohl nicht vorliegen).
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.