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Verfasst am: 03.11.08, 08:44 Titel: vetrag nach umzug gültig?
Hallo,
mr. x hat eine fareg
Also, mr x hat einen 2 jahres vetrag abgeschloßen internet und telefon.
Er musste aus privaten gründen ausziehen und wohnt nun in verhältnissen wo die Vertragsfirma ihr angebot nicht anbieten kann, bzw. wo mr x auch keine möglichkeiten hätte die leistungen warzunehmen.
Kann der Vetrag vorzeitig gekündigt werden, fragt sich mr x.
Kann der Vetrag vorzeitig gekündigt werden, fragt sich mr x
Hallo,
was steht denn zum Thema Annahmeverzug im Vertrag? Hier liegt sicher einer vor, den aber nur mr. X zu vertreten haben dürfte. Also hat der Anbieter gleichwohl ANspruch auf die Einhaltung des Vertrages.
Grundsätzlich gilt,:
Was vereinbart wurde ist einzuhalten.
Der Anbieter kann ja nichts dafür, dass Mr. X seine Leistung nicht mehr annehmen kann.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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