Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - vetrag nach umzug gültig?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

vetrag nach umzug gültig?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
D3M
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 08:44    Titel: vetrag nach umzug gültig? Antworten mit Zitat

Hallo,
mr. x hat eine fareg Smilie
Also, mr x hat einen 2 jahres vetrag abgeschloßen internet und telefon.
Er musste aus privaten gründen ausziehen und wohnt nun in verhältnissen wo die Vertragsfirma ihr angebot nicht anbieten kann, bzw. wo mr x auch keine möglichkeiten hätte die leistungen warzunehmen.

Kann der Vetrag vorzeitig gekündigt werden, fragt sich mr x.

gruß Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Fleetmaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Da sollte Mr. X mal in die AGB seines Vertrages gucken. Da stehen solche Sachen zumeist drin...

Meint,
die Fleetmaus
_________________
Nothing for Ungood Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann der Vetrag vorzeitig gekündigt werden, fragt sich mr x


Hallo,

was steht denn zum Thema Annahmeverzug im Vertrag? Hier liegt sicher einer vor, den aber nur mr. X zu vertreten haben dürfte. Also hat der Anbieter gleichwohl ANspruch auf die Einhaltung des Vertrages.

Grundsätzlich gilt,:

Was vereinbart wurde ist einzuhalten.
Der Anbieter kann ja nichts dafür, dass Mr. X seine Leistung nicht mehr annehmen kann.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.