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Vom Kaufvertrag zurücktreten, von privat zu privat
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Kukla1986
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Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 08:44    Titel: Vom Kaufvertrag zurücktreten, von privat zu privat Antworten mit Zitat

Hallo!!

Ich hätte mal eine Frage. Wir haben eine Mietwohnung gefunden, die uns sehr gefällt. Die Vormieter möchten jedoch, dass die EBK mit übernommen wird. Wir haben auch nichts dagegen. Die Vormieter sagten uns, dass die Küche knapp 2 Jahre alt ist. Und wollten dafür noch 2800 Euro haben. Sie haben einen Kaufvertrag gemacht, den wir auch unterschrieben haben.

Nun stellt sich aber raus, dass die Küche schon über 3 Jahre alt ist. Und dafür finden wir den Preis eindeutig zu hoch.

Wie ist denn hier die Rechtslage ???

Danke für eure Hilfe im Voraus.
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Der Käufer könnte den Preis mindern, weil die angebotene Ware nicht die Eigenschaften besitzt, die sie haben sollte. Die Frage ist: Kann der Käufer beweisen, dass

a) der Verkäufer die Küche als "2 Jahre alt" verkauft hat und
b) die Küche tatsächlich deutlich älter ist ?
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Kukla1986
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wir (Käufer) haben eine Wohnungsbeschreibung ausgedruckt, in der drinnen steht, dass die Küche knapp 2 Jahre alt ist.

Und wo wir jetzt die Rechnugsbelege verlangt haben, stellte sich raus, dass die Küche über 3 Jahre alt ist.

Reicht das als Beweismittel ???
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Steht denn im Kaufvertragsformular ein Alter?
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Kukla1986
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, im Kaufvertrag steht nichts bezüglich des Alters drinnen.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Steht die Wohnungsbeschreibung dann irgendwie in Verbindung mit den Vormietern und den Kaufvertragsverhandlungen?
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Kukla1986
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die Wohnungsbeschreibung wurde von den Vormietern ins Internet gestellt.

Weil die halt erst selbst die Nachmieter suchen wolten, um ihre Möbel so zu verkaufen.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde denn schon bezahlt?
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Kukla1986
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

nein...
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Big Guro
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Es liegt ein Mangel vor, Nacherfüllung unmöglich. Verbleiben Rücktritt oder Minderung.

Möglichkeit zum Rücktritt nur unter der Voraussetzung, dass ein Jahr längere Alter würde einen erheblichen Mangel darstellen.

Spricht der Kunde die Minderung aus, wird der Kaufpreis um die (Wert)Differenz gekürzt.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Dann könnte der Käufer einseitig die Minderung des Kaufpreises erklären.
Ein Rücktritt dürfte ohne Weiteres wohl nicht möglich sein, dafür fehlt es m.E. an der Erheblichkeit des Mangels.
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Kukla1986
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Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte ja auch nicht unbedingt von Vertrag zurücktreten. Nur den Preis finden wir nun eindeutig zu hoch.

Und hinzu kommt auch, dass die EBK mit übernommen werden muss, wenn man die Wohnung haben will.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich möchte ja auch nicht unbedingt von Vertrag zurücktreten. Nur den Preis finden wir nun eindeutig zu hoch.


Dann s.o.

Zitat:
Und hinzu kommt auch, dass die EBK mit übernommen werden muss, wenn man die Wohnung haben will.


Sagt wer?
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Kukla1986
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Also können wir sagen, wir möchten den Kaufpreis mindern??? Und was ist, wenn die das nicht wollen und sagen, wir hätten den Vertrag schon unterschrieben.

Dass die EBK behalten werden muss, sagen die Vormieter. Aber die Vermieterin sagt, wenn wir die EBK nicht wollen, müssen wir die nicht übernehmen.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Damit dürfte wohl klar sein, wer hier das letzte Wort hat.

Und den Kaufpreis kann man freilich auch im Nachinein mindern, das ist ja der Sinn bei der Sache Winken
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