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Kukla1986 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.11.2008 Beiträge: 39
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Verfasst am: 14.11.08, 08:44 Titel: Vom Kaufvertrag zurücktreten, von privat zu privat |
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Hallo!!
Ich hätte mal eine Frage. Wir haben eine Mietwohnung gefunden, die uns sehr gefällt. Die Vormieter möchten jedoch, dass die EBK mit übernommen wird. Wir haben auch nichts dagegen. Die Vormieter sagten uns, dass die Küche knapp 2 Jahre alt ist. Und wollten dafür noch 2800 Euro haben. Sie haben einen Kaufvertrag gemacht, den wir auch unterschrieben haben.
Nun stellt sich aber raus, dass die Küche schon über 3 Jahre alt ist. Und dafür finden wir den Preis eindeutig zu hoch.
Wie ist denn hier die Rechtslage ???
Danke für eure Hilfe im Voraus. |
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 14.11.08, 09:40 Titel: |
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Der Käufer könnte den Preis mindern, weil die angebotene Ware nicht die Eigenschaften besitzt, die sie haben sollte. Die Frage ist: Kann der Käufer beweisen, dass
a) der Verkäufer die Küche als "2 Jahre alt" verkauft hat und
b) die Küche tatsächlich deutlich älter ist ? |
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Kukla1986 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.11.2008 Beiträge: 39
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Verfasst am: 14.11.08, 09:44 Titel: |
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Wir (Käufer) haben eine Wohnungsbeschreibung ausgedruckt, in der drinnen steht, dass die Küche knapp 2 Jahre alt ist.
Und wo wir jetzt die Rechnugsbelege verlangt haben, stellte sich raus, dass die Küche über 3 Jahre alt ist.
Reicht das als Beweismittel ??? |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 14.11.08, 09:54 Titel: |
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Steht denn im Kaufvertragsformular ein Alter? |
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Kukla1986 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.11.2008 Beiträge: 39
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Verfasst am: 14.11.08, 09:59 Titel: |
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Nein, im Kaufvertrag steht nichts bezüglich des Alters drinnen. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 14.11.08, 10:11 Titel: |
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Steht die Wohnungsbeschreibung dann irgendwie in Verbindung mit den Vormietern und den Kaufvertragsverhandlungen? |
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Kukla1986 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.11.2008 Beiträge: 39
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Verfasst am: 14.11.08, 10:13 Titel: |
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Die Wohnungsbeschreibung wurde von den Vormietern ins Internet gestellt.
Weil die halt erst selbst die Nachmieter suchen wolten, um ihre Möbel so zu verkaufen. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 14.11.08, 10:35 Titel: |
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Wurde denn schon bezahlt? |
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Kukla1986 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.11.2008 Beiträge: 39
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Verfasst am: 14.11.08, 11:17 Titel: |
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nein... |
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Big Guro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 14.11.08, 11:41 Titel: |
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Es liegt ein Mangel vor, Nacherfüllung unmöglich. Verbleiben Rücktritt oder Minderung.
Möglichkeit zum Rücktritt nur unter der Voraussetzung, dass ein Jahr längere Alter würde einen erheblichen Mangel darstellen.
Spricht der Kunde die Minderung aus, wird der Kaufpreis um die (Wert)Differenz gekürzt. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 14.11.08, 11:43 Titel: |
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Dann könnte der Käufer einseitig die Minderung des Kaufpreises erklären.
Ein Rücktritt dürfte ohne Weiteres wohl nicht möglich sein, dafür fehlt es m.E. an der Erheblichkeit des Mangels. |
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Kukla1986 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.11.2008 Beiträge: 39
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Verfasst am: 14.11.08, 11:53 Titel: |
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Ich möchte ja auch nicht unbedingt von Vertrag zurücktreten. Nur den Preis finden wir nun eindeutig zu hoch.
Und hinzu kommt auch, dass die EBK mit übernommen werden muss, wenn man die Wohnung haben will. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 14.11.08, 12:35 Titel: |
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Zitat: | Ich möchte ja auch nicht unbedingt von Vertrag zurücktreten. Nur den Preis finden wir nun eindeutig zu hoch.
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Dann s.o.
Zitat: | Und hinzu kommt auch, dass die EBK mit übernommen werden muss, wenn man die Wohnung haben will. |
Sagt wer? |
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Kukla1986 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.11.2008 Beiträge: 39
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Verfasst am: 14.11.08, 12:40 Titel: |
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Also können wir sagen, wir möchten den Kaufpreis mindern??? Und was ist, wenn die das nicht wollen und sagen, wir hätten den Vertrag schon unterschrieben.
Dass die EBK behalten werden muss, sagen die Vormieter. Aber die Vermieterin sagt, wenn wir die EBK nicht wollen, müssen wir die nicht übernehmen. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 14.11.08, 14:17 Titel: |
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Damit dürfte wohl klar sein, wer hier das letzte Wort hat.
Und den Kaufpreis kann man freilich auch im Nachinein mindern, das ist ja der Sinn bei der Sache  |
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