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Platzverweis - gilt das überall?

 
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petra1199
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Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 13:19    Titel: Platzverweis - gilt das überall? Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A hat einen Platzverweis erhalten und darf sich Person B nicht auf 100 m nähern.

Wie verhält sich das dann, wenn beide auf eine Sportveranstaltung gehen? Darf Person B von Person A verlangen, dass sie nicht dort hin geht?

Gruß Petra
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 18.11.08, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Heißt das nicht "einstweilige Verfügung" ?
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 18.11.08, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

So war es nicht gemeint.

Hätte ja seien können, dass es noch andere Formen des Platzverweises gibt, die ich nicht kenne. Darum war mein Posting in einer Fragestellung gepackt.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Nein. Sie darf nur verlangen, dass die 100 m Abstand eingehalten werden. Wenn dies aus räumlichen Gründen nicht möglich ist, muss A der Veranstaltung fernbleiben.


Es sei denn, A ist vor B z.B. im Stadion - dann müsste B sich fernhalten, denn A ist hier keine "Annäherung" vorzuwerfen.
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nein, einen sog. Platzverweis erteilt z.B. die Polizei.

Das hat mit einer einstweiligen Verfügung zunächst nichts zu tun. Diese sollte man aber erwirken, da der Platzverweis max. für 2 Wochen wirkt.
_________________
Gruß
Peter H.
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petra1199
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Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

angenommen B würde sich nun noch eine Einstweilige Verfügung bei Gericht holen, wie sähe es dann aus?

Es handelt sich dabei nicht um ein Stadion, wo man den Abstand einhalten kann, sondern um ein Turnier, wo beide Mitspieler sind. Kann B dann von A verlangen, dem Turnier fernzubleiben?
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das kommt auf die Formulierung in der einstweiligen Verfügung an.
_________________
Gruß
Peter H.
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petra1199
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Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die gibt es ja noch nicht, die einstweilige Verfügung. Es ist in der Tat ein Platzverweis von der Polizei ausgesprochen worden.

Könnte man das denn so formulieren lassen, dass er da dann nicht mehr hin darf. Er ist eben auch im gleichen Club, und B geht da wegen ihm nicht mehr hin, was sie aber eigentlich nicht einsieht, da sie zuerst in dem Club war, aber er macht sich da weiter breit. Könnte ihm das verboten werden?
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was steht denn im Platzverweis drin? Ggf. Polizei fragen, ich denke eher, dass die sich aber für so etwas nicht zuständig fühlen und auf die Möglichkeit hinweisen werden, eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
_________________
Gruß
Peter H.
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petra1199
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Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

der Platzverweis bezog sich wohl eher auf das Haus, dass er sich da 100 m nicht nähern darf, aber die Polizei sagte, man solle Einstweilige Verfügung machen, wollte eben wissen, ob das da möglich ist, weil zum Haus kommt er inzwischen nicht mehr, wäre ansonsten unnötig, mir geht jetzt nur noch um den Verein
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