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Vaterschaft ???

 
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sun-mel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 11:42    Titel: Vaterschaft ??? Antworten mit Zitat

A und B sind verheiratet (trennung 1 Monat vor der Scheidung). A ist mit C zusammen. A ist von C im 6. Monat schwanger. Ist B der rechtliche Vater obwohl er nach der Geburt des Kindes von A geschieden ist. Wie ist die Rechtslage??? Frage
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SUN-MEL
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 19.11.08, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

§ 1592 BGB

Zuletzt bearbeitet von MoniX am 19.11.08, 11:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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sun-mel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

ich meine ist B der rechtliche Vater trotz Scheidung vor der Geburt Frage Frage Frage [/b]
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SUN-MEL
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 19.11.08, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wie gesagt: Nein
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

§ 1592 BGB: Vater eines Kindes ist der Mann,... der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,.... --> www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1592.html
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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sun-mel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Cool Vielen Dank Leute für eure Antworten .
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SUN-MEL
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sun-mel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn A und B während der Schwangerschaft verheiratet waren Frage Frage Frage
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SUN-MEL
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ja
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sun-mel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wie JA?? Ist er B der rechtliche Vater??
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SUN-MEL
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Er ist nicht der Vater, es sei denn zum Zeitpunkt der Geburt sind sie noch verheiratet.

Steht doch in dem o.g. § Winken
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sun-mel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ja klaaaaaaar steht das im o.g § Sehr glücklich . Nur hatte mal gehört, dass wenn das Kind während einer Ehe gezeugt wurde trotz Geburt nach der Scheidung der EX der rechtliche Vater ist.
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SUN-MEL
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Solche Fälle gibt es bestimmt auch.
Denn B könnte ja wirklich der leibliche Vater sein. Auf den Arm nehmen
Ausserdem gibt es ja auch noch Nr 2 und 3 im o.g. §
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

sun-mel hat folgendes geschrieben::
Ja klaaaaaaar steht das im o.g § Sehr glücklich . Nur hatte mal gehört, dass wenn das Kind während einer Ehe gezeugt wurde trotz Geburt nach der Scheidung der EX der rechtliche Vater ist.


Das gilt bei Auflösung der Ehe durch Tod --> www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1593.html
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sun-mel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Vielen Vielen Dank für deine Antworten Idee bin jetzt viel schlauer Sehr glücklich
_________________
SUN-MEL
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die vorstehend genannten Ergebnisse sind natürlich nur dann so absolut zutreffend, wenn ausschließlich deutsches Abstammungsrecht zur Anwendung kommt.

Sollte wegen einer anderen Staatsangehörigkeit eines der Beteiligten ausländisches Abstammunsgrecht zur Anwendung kommen, könnte das Ergebnis auch anders aussehen.

Denn ein innerhalb einer bestimmten Frist nach Auflösung der Ehe geborenes Kind wird in sehr vielen Rechtsordnungen noch als ehelich abgestammt angesehen, das war früher (präzise vor dem 01.07.1998) im deutschen Recht genauso.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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