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PC-Verkauf mit Betriebssystem

 
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 14:01    Titel: PC-Verkauf mit Betriebssystem Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen, folgendes Angebot wurde in einer Online-Auktion eingestellt:

Hallo,
Sie bieten auf einen gebrauchten Netzwerk-PC der Marke XY. Da es sich im einen Netzwerk-PC handelt, ist kein (!) CD- bzw. DVD-Laufwerk eingebaut. Einbau wäre theoretisch möglich, aber hinter der Frontblende (abnehmbar) ist eine Blech-Platte, die nur mit Gewalt (Blechschere o. Ä.) entfernt werden kann.
Der äußere Zustand ist gut. Zum PC gehört [Wortsperre: Produktname] Professional XP mit Key. Dieses [Wortsperre: Produktname] wurde extra für diesen PC entwickelt, es ist hardwaregebunden und läuft auf keinem anderen PC !
Dies ist ein Privatverkauf nach EU-Recht, keine Garantie, keine Rückgabe. Portokosten setze ich mit 14 Euro an, falls es günstiger geht, wird die Differenz erstattet.


Weiter angenommen, der Käufer schreibt:

Da ich den PC aber geschäftlich nutzen will und damit auch online gehe brauche ich eine legale Lizenz. Diese hat man aber nur wenn ein Lizenz-Aufkleber auf dem PC klebt oder wenn man als Großkunde mit MS einen speziellen Vertrag hat.

Einen XP-Pro Lizenzaufkleber hast Du nicht noch an einem alten, ungenutztem Gerät zu kleben? Bekommt man ja mit einem Fön gut ab ...


Wie ist das rechtlich zu werten ? Aufforderung zum Betrug ? Der erste Absatz ist ja ganz offensichtlich Unsinn, mir ist nur nicht klar, was der Käufer erreichen will.


Gruss

Andreas


Zuletzt bearbeitet von AndreasHL am 19.11.08, 15:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Mir war nicht bewußt, dass MS die Überwachung schon soweit treibt, dass auch die Aufkleber am PC überprüft werden.
Wie sich das dann verhält, wenn ich Hardware und Software getrennt kaufe und selbst installiere?... Winken Lachen
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Frage Frage Möglicherweise will der Käufer den PC im Schaufenster aufstellen, wer weiss das schon... Mit den Augen rollen
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Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Frage Frage Möglicherweise will der Käufer den PC im Schaufenster aufstellen, wer weiss das schon... Mit den Augen rollen


Auch dann sind Aufkleber nicht Pflicht. Winken
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn im Angebot steht:

Zitat:
"Zum PC gehört [Wortsperre: Produktname] Professional XP mit Key."


Dann klebt man den mitglieferten XP Key eben auf den Rechner, falls er nicht schon dort klebt. Wo also sieht der Käufer ein Problem?
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 16:33    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

der Käufer meint

a) der Aufkleber auf dem PC ist für ein anderes [Wortsperre: Produktname] (W2000 statt XP).
b) es hätte kein Aufkleber beigelegen.

Zu a) kann ich nichts sagen, habe den PC ja nicht mehr.
Zu b) es ging bei dem Kauf ja nicht darum, dass ein Aufkleber beiliegt, sondern nur, dass der CD-Key mitgeliefert wird (in aller Regel auf der CD-Hülle oder dem Heft von [Wortsperre: Produktname]).

Gruß

Andreas
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 18:07    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
in aller Regel auf der CD-Hülle oder dem Heft von [Wortsperre: Produktname]
Und? Wo war er in diesem Fall?
_________________
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ezflashback
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Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

sogenannte oem kann mittlerweile ohne das dazugehörige gerät erworben werden.

die regelung mit der produktgebundenen Software ist veraltet und ist nicht rechtmäßig.

dazu ist auch ein urteil des bgh ergangen.

gruß
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 15:32    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

der Käufer besteht auf dem [Wortsperre: Produktname]-Aufkleber, den ich nicht habe/hatte. Was nun ?

Gruss

Andreas
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn dem PC eine originale [Wortsperre: Produktname]-CD mit Key beigelegt wurde, würde ich mich genüsslich in den Sessel lehnen und fertig.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Der Aufkleber ist selbst nach dem Hersteller nur ein Sicherheitsmerkmal um einfacher eine mögliche Fälschung zu erkennen. Mit der Lizenz selber hat der aber nichts zu tun. Sprich, eine Lizenz ist auch ohne den Aufkleber gültig.
Einfach mal auf der Seite des Betriebssystemherstellers nach Aufkleber suchen.
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