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Hallo,
Angenommen, ein Verbraucher stellte vor längerer Zeit (mehr als einem Jahr) einen Mitgliedschaftsantrag bei einer Krankenversicherung, diese bestätigte ihm die Mitgliedschaft. Er nahm keinerlei Leistungen in Anspruch, von der Versicherung wurden aber trotz Kontovollmacht auch keine Beiträge eingezogen. Nachdem er dies nun bemerkte und richtigstellte, soll er die Beiträge in voller Höhe und in einer Summe nachzahlen. Muss er das, zumal er ja auch keinen Versicherungsschutz hatte?
MfG
freeclimber
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.11.08, 19:27 Titel:
Zitat:
zumal er ja auch keinen Versicherungsschutz hatte?
Wer sagt das? Denn:
Zitat:
ein Verbraucher stellte vor längerer Zeit (mehr als einem Jahr) einen Mitgliedschaftsantrag bei einer Krankenversicherung, diese bestätigte ihm die Mitgliedschaft.
Damit ist doch ein Krankenversicherungsvertrag zustande gekommen.
Zitat:
Er nahm keinerlei Leistungen in Anspruch,
Daß es so etwas gibt, ist der einzige Grund, warum es überhaupt Versicherungen gibt. Wenn nämlich jeder Leistungen in Anspruch nehmen würde, dies womöglich noch in einer den Beitrag übersteigenden Höhe, wären die Versicherungen bald pleite.
Zitat:
Nachdem er dies nun bemerkte und richtigstellte, soll er die Beiträge in voller Höhe und in einer Summe nachzahlen.
Verständlich, der Verbraucher schuldet ja die Beiträge auch in voller Höhe. Allerdings kann er die Krankenversicherung selbstverständlich um Ratenzahlung bitten. Wenn sie fair ist, wird sie sich wohl darauf einlassen.
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