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Zahlen trotz Umzug?

 
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CWisnewski
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 07:56    Titel: Zahlen trotz Umzug? Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

Verbraucher A hat bei Verlag B eine Tageszeitung abonniert. Eine Weile gefällt ihm diese ganz gut, da sich sein Tagesablauf nach einiger Zeit allerdings ändert kann er die Zeitung morgens nicht mehr lesen, da er vor Erhalt dieser aus dem Haus geht. Während des Tages informiert er sich über das Geschehen, so daß die Zeitung keinen Wert mehr für ihn hat.

Mittlerweile zieht A um. Da es zwischendurch Lieferschwierigkeiten seitens des Verlages gab, dachte A im Umzugsstreß nicht daran, seine Adresse dem neuen Verlag mitzuteilen.

Nach mittlerweile vier Monaten kommt (per Nachsendeauftrag) eine Mahnung des B über einen mittleren Betrag für eine Zeitung, die A seit vier Monaten nicht mehr erhält.

Meine Frage:

Kann sich A darauf berufen, daß B (bzw. dessen Zusteller) hätte auffallen müssen, daß er unter der alten Adresse nicht mehr zu erreichen ist und daher früher den Versuch einer Kontaktaufnahme hätte unternehmen müssen? Oder kann A nichts machen und muß einfach zahlen?

Vielen Dank für jegliche Antworten.
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 08:53    Titel: Re: Zahlen trotz Umzug? Antworten mit Zitat

CWisnewski hat folgendes geschrieben::
Verbraucher A hat bei Verlag B eine Tageszeitung abonniert. Eine Weile gefällt ihm diese ganz gut, da sich sein Tagesablauf nach einiger Zeit allerdings ändert kann er die Zeitung morgens nicht mehr lesen, da er vor Erhalt dieser aus dem Haus geht. Während des Tages informiert er sich über das Geschehen, so daß die Zeitung keinen Wert mehr für ihn hat.
Das ist doch völlig unerheblich. Normalerweise kündigt man sein Abo fristgerecht und gut ist es.
CWisnewski hat folgendes geschrieben::

Mittlerweile zieht A um.
Soetwas ist üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt
CWisnewski hat folgendes geschrieben::

Da es zwischendurch Lieferschwierigkeiten seitens des Verlages gab, dachte A im Umzugsstreß nicht daran, seine Adresse dem neuen Verlag mitzuteilen.

Ist doch nicht schlimm. Man muß halt nur das Abo weiterzahlen und hat eigentlich selbstverschuldet keinen Nutzen.

CWisnewski hat folgendes geschrieben::
Nach mittlerweile vier Monaten kommt (per Nachsendeauftrag) eine Mahnung des B über einen mittleren Betrag für eine Zeitung
Überrascht Sie das?

CWisnewski hat folgendes geschrieben::
..., die A seit vier Monaten nicht mehr erhält.
Das ist doch so nicht richtig. Sie erhalten die Zeitung, nur an ihrer alten Anschrift! Winken

CWisnewski hat folgendes geschrieben::
Meine Frage:

Kann sich A darauf berufen, daß B (bzw. dessen Zusteller) hätte auffallen müssen, daß er unter der alten Adresse nicht mehr zu erreichen ist und daher früher den Versuch einer Kontaktaufnahme hätte unternehmen müssen? Oder kann A nichts machen und muß einfach zahlen?
Ich glaube mit den von mir gemachten Kommentaren, dürften die Schlußfolgerungen nicht unmöglich sein. Sehr glücklich

Zuletzt bearbeitet von Zafilutsche am 25.11.08, 13:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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CWisnewski
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Daß A letztlich zu zahlen hat ist wohl unstrittig.

Meine Frage zielte letztlich darauf ab, ob Verlag B etwas hätte tun können/sollen, um den Verbraucher A von dieser Tatsache zu unterrichten.

Immerhin war A unter der alten Anschrift nicht mehr erreichbar (kein Wohnsitz, deswegen auch kein Briefkasten!), die Zeitung hatte also "keine Chance" in den Machtbereich des A zu gelangen. Also hätte die Zeitung im Prinzip gar nicht ausgeliefert werden dürfen, oder?
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

CWisnewski hat folgendes geschrieben::

...die Zeitung hatte also "keine Chance" in den Machtbereich des A zu gelangen.

Das sehe ich etwas anders. Meiner Meinung nach bestehen durchaus "Chancen" an die Zeitung zu kommen. Es wäre sogar möglich gewesen, dass Sie die Zeitung ihrem ex-Nachbarn/ dem Nachmieter oder sonstwem zur Verfügung gestellt haben.
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CWisnewski
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Theoretisch wäre es wohl möglich, daß A seinem Nachmieter C die Zeitung zur Verfügung gestellt hat. Dazu müßte die Zeitung allerdings erstmal über ihn ausgeliefert werden, oder es müßte ja wohl eine entsprechende Vollmacht vorliegen. Wenn die Post ein Paket bei meinem Nachbarn abgibt, nur weil ich nicht da bin, heißt daß nicht auch automatisch, daß mein Nachbar deshalb frei über den Inhalt verfügen kann.

Andere Frage:

Nehmen wir an, der Nachmieter C hat die Zeitung stets angenommen, obwohl für ihn klar gewesen sein mußte, daß diese nicht für Ihn bestimmt war. Kann A dann von C Kostenerstattung verlangen?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

CWisnewski hat folgendes geschrieben::
Immerhin war A unter der alten Anschrift nicht mehr erreichbar (kein Wohnsitz, deswegen auch kein Briefkasten!), die Zeitung hatte also "keine Chance" in den Machtbereich des A zu gelangen. Also hätte die Zeitung im Prinzip gar nicht ausgeliefert werden dürfen, oder?


Irrelevant. Die Leistung wurde offenbar am Leistungsort angeboten. Wenn der Empfänger sie nicht annimmt (weil er meinte, er müßte einen Umzug nicht mitteilen), ist er in Annahmeverzug, was ihn gerade nicht von der Zahlungspflicht befreit (sondern im Gegenteil sogar eine Zahlungspflicht begründet, ohne daß er vorab die Leistung erhalten haben muß).
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CWisnewski
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Schade für A, aber genau das wollte ich wissen.

Vielen Dank für die qualifizierte Antwort!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Allerdings könnte man bezgl. eines Schadensersatzanspruches an eine Schadensminderungspflicht des Verlages denken.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Worin läge die denn? Nicht mehr ausliefern mindert den Schaden nicht (weil man ja ohne Abonnent auf der Zeitung sitzenbleibt). Dem Empfänger hinterhersuchen erhöht den Schaden.
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