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Verfasst am: 14.11.08, 16:06 Titel: Frage zu Gerichtskosten
hallo zusammen,
kann mir bitte jemand mitteilen nach welcher tabelle, übersicht bzw. begriff ich suchen muss, um zu überprüfen welche kosten ein amtsgericht festlegen kann ?
mal abgesehen davon das jemand als unbedarfter sich nicht durch den kosten unterdschungel durchhangeln kann,.... gibt es eigentlich eine befreiung für einen schwerbehinderten menschen bzgl. gerichtskosten ?
die bertroffene person hat bei der justizkasse ratenzahlung beantragt, worauf eine antwort kam. gemäß §59 landeshaushaltsordnung....
nach o.a. bestimmung soll ratenzahlung nur gegen sicherheitsleistungen gewährt werden. so weit so gut
nächster absatz:
sofern man in einem beschäftigungsverhältnis steht müssen wir auf jeden fall auf die abtretung des derzeitigen teils der pfändbaren lohnansprüche bestehen !
betr. person hat die selbstauskunft beantwortet und eine erste ratenzahlung, vorgegeben von justizkasse pünktlich gezahlt. mit der bitte in der selbstauskunft, mit einer frist bis 31.12.2008.
Zitat:
sofern man in einem beschäftigungsverhältnis steht müssen wir auf jeden fall auf die abtretung des derzeitigen teils der pfändbaren lohnansprüche bestehen !
wird die justizkasse bei diesem betrag sofort das gehalt pfänden oder ist mit dieser institution zu reden, so dass ein aufschub bis zur gesammten und kompletten zahlung bis 31.12.2008 zu rechnen ist ?
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