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Verfasst am: 25.11.08, 22:53 Titel: IT Gewerbe ohne Ausbildung?
Person A hat keine EDV Ausbildung und will ein Computerservice Gewerbe aufmachen:
Computer "reparaturen" ausführen (Grafikkarte, Arbeitspeicher etc. einbauen, umtauschen),
IT Schulungen geben,
Webseiten erstellen.
Ist Person A berechtigt, ein Gewerbe mit den oben aufgezählten Dienstleistungen zu führen?
P.S. Direkte Reparaturen an Platinen und Netzspannungsteilen werden nicht gemacht.
Hallo,
Zitat:
„Ist Person A berechtigt, ein Gewerbe mit den oben aufgezählten Dienstleistungen zu führen?“
Entschuldige Mona 85 , die Handwerksordnung könnte dagegen sprechen.
Es gab mal die Diskussion, ob Bill Gates noch einen Meister machen muss.
Zur Gewerbeanmeldung kann ich nur Empfehlen wegen der Formulierung mit der IHK Rücksprache zu halten. Sonst ist man schnell bei der Handwerkskammer. Und da könnte dann plötzlich ein Meister zwang auftauchen. Man könnte ja in der Gewerbeanmeldung den Handel in den Fordergrund stellen. Und dass man selbstverständlich nur bei der Installation der selbst Verkauften Hardware Hilfe Leistet.
Einige Handwerkskammern waren da in der Vergangenheit sehr aktive.
Sollte man eine GMBH Gründen wollen, sollte man mit der IHK den Gesellschaftsvertrag wegen der Problematik besprechen. Nicht jeder Notar weis darüber bescheid. Das Problem ist, das dass Berufsbild des IT Systemelektroniker mit einem Beruf der Handwerkskammer (früher Büromaschinenelektroniker) sehr ähnlich ist.
IT-Schulungen können als freiberufliche Tätigkeit gesondert veranstaltet werden (soweit nicht als Kapitalgesellschaft) und unterliegen dann auch nicht der Gewerbesteuer.
Die Handwerksordnung kennt den Informationstechniker, der aber eher Richtung Fernseher usw. geht.
Weiter gibt es den Elektronmaschinenbauer. Dieser umfasst aber wohl eher die mechansiche Herstellung von Bauelementen/Maschinen.
Eines Meisterbriefes bedarf es nicht, wenn die Tätigkeit lediglich einfache Arbeiten umffasst, die man in 3 Monaten lernen kann, wohl alles was man sonst auch selber macht. Die Tätigkeiten fallen auf jeden Fall in diesen Bereich. _________________ mfg
Klaus
10 Bedienen und Administrieren von Datenverarbeitungsanlagen, Datenschutz
a. Betriebssteuerungssprachen benutzen und grafische Benutzeroberflächen einrichten
b. Standardsoftware, insbesondere Textverarbeitungs-, Grafik- und Planungssoftware, anwenden
c. Daten sichern und archivieren
d. Datenbestände löschen, Datenträger entsorgen
e. Vorschriften des Datenschutzes und des Urheberrechtes anwenden
________________________________________
f. Daten konvertieren
g. Datenbanken einrichten und verwalten, Daten pflegen sowie Datenbankabfrage durchführen
h. Benutzer- und Ressourcenverwaltung durchführen
i. Zugriffsschutzmethoden hard- und softwaremäßig realisieren sowie Zugangsberechtigungen festlegen
Wenn man dann den Ausbildungsplan des IT Systemelektronikers der IHK daneben legt, wird eine gewisse Übereinstimmung gefunden.
Der IT Beruf war in der Tradition bei der IHK angelegt. Heute ist eine Abgrenzung der beiden Berufe schwierig.
Person A hat keine EDV Ausbildung und will ein Computerservice Gewerbe aufmachen
Vergiss es, is' besser so.
Also das ist die dämlichste Antwort die ich je gelesen habe
Vor allem die IT Brange ist ist sehr attraktiv für Quereinsteiger.
Keine Ausbildung heißt nicht gleich keine Ahnung.
Person A beschäftigt sich schon mehr als seit 8 Jahren mit IT, hat in dieser Zeit gewisse Erfahrung sammeln können, die nicht jeder ausgebildete Informationstechniker hat.
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