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IT Gewerbe ohne Ausbildung?

 
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niko1987
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 22:53    Titel: IT Gewerbe ohne Ausbildung? Antworten mit Zitat

Person A hat keine EDV Ausbildung und will ein Computerservice Gewerbe aufmachen:
Computer "reparaturen" ausführen (Grafikkarte, Arbeitspeicher etc. einbauen, umtauschen),
IT Schulungen geben,
Webseiten erstellen.

Ist Person A berechtigt, ein Gewerbe mit den oben aufgezählten Dienstleistungen zu führen?

P.S. Direkte Reparaturen an Platinen und Netzspannungsteilen werden nicht gemacht.

Bundesland: NRW/Koeln
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 26.11.08, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das darf man.
Dagegen gibt es kein Gesetz.


(Hat mit Arbeitsrecht aber nichts zu tun)
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Zitat:
„Ist Person A berechtigt, ein Gewerbe mit den oben aufgezählten Dienstleistungen zu führen?“
Entschuldige Mona 85 , die Handwerksordnung könnte dagegen sprechen.
Es gab mal die Diskussion, ob Bill Gates noch einen Meister machen muss.

Zur Gewerbeanmeldung kann ich nur Empfehlen wegen der Formulierung mit der IHK Rücksprache zu halten. Sonst ist man schnell bei der Handwerkskammer. Und da könnte dann plötzlich ein Meister zwang auftauchen. Man könnte ja in der Gewerbeanmeldung den Handel in den Fordergrund stellen. Und dass man selbstverständlich nur bei der Installation der selbst Verkauften Hardware Hilfe Leistet.
Einige Handwerkskammern waren da in der Vergangenheit sehr aktive.
Sollte man eine GMBH Gründen wollen, sollte man mit der IHK den Gesellschaftsvertrag wegen der Problematik besprechen. Nicht jeder Notar weis darüber bescheid. Das Problem ist, das dass Berufsbild des IT Systemelektroniker mit einem Beruf der Handwerkskammer (früher Büromaschinenelektroniker) sehr ähnlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

IT-Schulungen können als freiberufliche Tätigkeit gesondert veranstaltet werden (soweit nicht als Kapitalgesellschaft) und unterliegen dann auch nicht der Gewerbesteuer.

Die Handwerksordnung kennt den Informationstechniker, der aber eher Richtung Fernseher usw. geht.

siehe hier http://www.it-innung-bn-su.de/beruf.htm

Weiter gibt es den Elektronmaschinenbauer. Dieser umfasst aber wohl eher die mechansiche Herstellung von Bauelementen/Maschinen.

Eines Meisterbriefes bedarf es nicht, wenn die Tätigkeit lediglich einfache Arbeiten umffasst, die man in 3 Monaten lernen kann, wohl alles was man sonst auch selber macht. Die Tätigkeiten fallen auf jeden Fall in diesen Bereich.
_________________
mfg
Klaus
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Boxy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 265

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mich da recht entsinne, ist es so das "Reperaturen" nicht erlaubt sind, aber der Handel und das tauschen von z.B. Karten ...

Es kommt auf die Definition des Gewerbes an, die HWK ist da eigen ...
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@ 0Klaus

siehe mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationselektroniker

und hier:

http://www.it-innung-bn-su.de/rahmenplan.htm

10 Bedienen und Administrieren von Datenverarbeitungsanlagen, Datenschutz
a. Betriebssteuerungssprachen benutzen und grafische Benutzeroberflächen einrichten
b. Standardsoftware, insbesondere Textverarbeitungs-, Grafik- und Planungssoftware, anwenden
c. Daten sichern und archivieren
d. Datenbestände löschen, Datenträger entsorgen
e. Vorschriften des Datenschutzes und des Urheberrechtes anwenden
________________________________________
f. Daten konvertieren
g. Datenbanken einrichten und verwalten, Daten pflegen sowie Datenbankabfrage durchführen
h. Benutzer- und Ressourcenverwaltung durchführen
i. Zugriffsschutzmethoden hard- und softwaremäßig realisieren sowie Zugangsberechtigungen festlegen


Wenn man dann den Ausbildungsplan des IT Systemelektronikers der IHK daneben legt, wird eine gewisse Übereinstimmung gefunden.
Der IT Beruf war in der Tradition bei der IHK angelegt. Heute ist eine Abgrenzung der beiden Berufe schwierig.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Mona85 hat folgendes geschrieben::
(Hat mit Arbeitsrecht aber nichts zu tun)
Genau. Deshalb verschiebibert ins Handelsrecht.


Und noch ein Hinweis an Person A:
niko1987 hat folgendes geschrieben::
Person A hat keine EDV Ausbildung und will ein Computerservice Gewerbe aufmachen
Vergiss es, is' besser so. Auf den Arm nehmen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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niko1987
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Mona85 hat folgendes geschrieben::
(Hat mit Arbeitsrecht aber nichts zu tun)
Genau. Deshalb verschiebibert ins Handelsrecht.


Und noch ein Hinweis an Person A:
niko1987 hat folgendes geschrieben::
Person A hat keine EDV Ausbildung und will ein Computerservice Gewerbe aufmachen
Vergiss es, is' besser so. Auf den Arm nehmen


Also das ist die dämlichste Antwort die ich je gelesen habe Smilie
Vor allem die IT Brange ist ist sehr attraktiv für Quereinsteiger.

Keine Ausbildung heißt nicht gleich keine Ahnung.
Person A beschäftigt sich schon mehr als seit 8 Jahren mit IT, hat in dieser Zeit gewisse Erfahrung sammeln können, die nicht jeder ausgebildete Informationstechniker hat.
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