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mündlicher Verweis = schriftlicher Verweis?

 
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eloxon
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:27    Titel: mündlicher Verweis = schriftlicher Verweis? Antworten mit Zitat

In der Anhörung wurde den Eltern mitgeteilt, er bekommt einen schriftlichen Verweis.
Wann gilt dieser schriftliche Verweis?
Ab der Aussprechung in der Anhörung?
Ab postalischer Zustellung? Wie soll/muß diese erfolgen? Normaler Brief ausreichend?
Wenn keine schriftliche Information über einen schriftlichen Verweis vorliegt, kann man auch nicht dagegen in Widerspruch gehen. Gilt dann auch: solange nichts Schriftliches vorliegt, so lange gibt es auch keinen erteilten Verweis?
Bundesland Sachsen - sagt nichts aus über Zustellungspflichten oder -bestimmungen.
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Anhörung ist eine Anhörung und ein Verweis ist ein Verweis.

So lange kein Verweis vorliegt, kann auch nicht dagegen angegangen werden. Die Möglichkeit, den Verweis zu verhindern/abzumildern, hatten Sie in der Anhörung. Nun bleibt abzuwarten, ob Ihnen das gelungen ist. Gegen eine Anhörung kann man nicht vorgehen.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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