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In der Anhörung wurde den Eltern mitgeteilt, er bekommt einen schriftlichen Verweis.
Wann gilt dieser schriftliche Verweis?
Ab der Aussprechung in der Anhörung?
Ab postalischer Zustellung? Wie soll/muß diese erfolgen? Normaler Brief ausreichend?
Wenn keine schriftliche Information über einen schriftlichen Verweis vorliegt, kann man auch nicht dagegen in Widerspruch gehen. Gilt dann auch: solange nichts Schriftliches vorliegt, so lange gibt es auch keinen erteilten Verweis?
Bundesland Sachsen - sagt nichts aus über Zustellungspflichten oder -bestimmungen.
Eine Anhörung ist eine Anhörung und ein Verweis ist ein Verweis.
So lange kein Verweis vorliegt, kann auch nicht dagegen angegangen werden. Die Möglichkeit, den Verweis zu verhindern/abzumildern, hatten Sie in der Anhörung. Nun bleibt abzuwarten, ob Ihnen das gelungen ist. Gegen eine Anhörung kann man nicht vorgehen. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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