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Verfasst am: 05.12.08, 16:57 Titel: Was kann man tun?
Hallo, ich wusste nicht genau in welche spalte ich muss.
Also folgender Vorfall.
Ein Familien mitglied dem man geholfen hat beim Umzug will ihn anzeigen weil er angeblich geld gestohlen habe. Menge ist nicht bekannt. Er hat es aber nicht gestohlen. Es waren mehrere in der Wohnung die zu tun hatten.
Ist es rechtens dann eine Gegenanzeige wegen Fälschlicher beschuldigung zu machen?
ersteinmal abwarten, ob eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Diebstahls erstattet wird. Denn diese müsste zunächst ersteinmal vorliegen, um über § 164 StGB nachdenken zu können.
ok, wielange nach der anzeige kann man das eigentlich anzeigen?
damals war das so das ein ehemaliger freund jemanden angezeigt hat wegen betrug. da wurde aber das verfahren gegen ihn eingestellt nach einer aussage.
also nr 1 hat nr 2 wegen betrug des Internetauktionshaus [Name geändert] accounts angezeigt.
nr 2 soll den Account von nr 1 Benutzt haben um sachen zu ersteigern.
Nr 1 hat dies angezeigt aber nr 2 hat diese tat nicht begangen und daher wurde das verfahren eingestellt.
Nach wievielen monaten kann nr 2 jetzt noch nr 1 anzeigen?
Ahm... dass zur "falschen Verdächtigung" der Faktor "wider besseren Wissens" gehört ist aber klar bei der Fragestellung? _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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