Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einen Widerspruch einreichen, Frage zur Frist
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einen Widerspruch einreichen, Frage zur Frist
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Das alles hat auf die wirksame Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides aber keinen Einfluss, die Frist läuft also mit Fehler genauso wie ohne.



Das stimmt nicht.

Ich komme gerade von meinem Anwalt.
Der Widerspruchsbescheid ist ein Dokument und er ist unwirksam, da die Behörde verpflichtet ist richtige Angaben zu machen.
Wie ich bereits gesagt habe, wurde der Widerspruch am 22.09. erhoben und nicht am 25.09.!
Gerade das Datum im Widerspruchsbescheid ist sehr wichtig und in meinem Fall ist es fehlerhaft.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Mag sein dass er rechtswidrig ist (stellt im Zweifel ein Gericht fest und hebt ihn dann ggf. auf), unwirksam ist er deshalb nicht.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Da würde ich die Anwaltswahl glatt nochmal überdenken, denn auch (und gerade) der rechtswidrige (nicht nichtige) VA(=Bescheid) muss ja eine Klagefrist in Gang setzen.

Sie sind ja hoffentlich bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Old Piper hat folgendes geschrieben::
Mag sein dass er rechtswidrig ist (stellt im Zweifel ein Gericht fest und hebt ihn dann ggf. auf), unwirksam ist er deshalb nicht.



Oder so. Auf jeden Fall habe ich nichts zu befürchten wenn ich innerhalb des Monats nach Zugang des fehlerhaften Widerspruchsbescheids keine Klage einreiche.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Da würde ich die Anwaltswahl glatt nochmal überdenken, denn auch (und gerade) der rechtswidrige (nicht nichtige) VA(=Bescheid) muss ja eine Klagefrist in Gang setzen.

Sie sind ja hoffentlich bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, oder?


Genau bei so einem Anwalt bin ich. Er hat es mir genau so erklärt wie sie es in Ihrem von mir zitierten Beitrag getan haben.
Allerdings sagte er, der Unterschied zu meinem Fall sei,
das es in meinem Widerspruchsbescheid um meinen Widerspruch vom 25.09.2008 geht. Da von mir allerdings kein Widerspruch vom 25.09. existiert und an diesem Tag NIE ein Widerspruch von mir erhoben wurde, brauche ich diesem Bescheid keine Beachtung schenken.

Er sagte, wir werden erst einmal abwarten und dann eine Untätigkeitsklage bezüglich des tatsächlich am 22.09.2008 erhobenen Widerspruchs stellen. Außerdem wird er den Bezirksregierungspräsidenten kontaktieren und über die fehlerhafte Vorgehensweise der Sachbearbeiterin informieren.
Die Dame war ihm sogar bekannt, anscheinend arbeitet sie häufig fehlerhaft und bisher wurde immer ein korrekter Widerspruchsbescheid ausgestellt und der fehlerhafte aufgehoben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich persönlich halte das für sehr riskant...aber ihr Anwalt haftet im Zweifel für seine Auskunft...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Ich persönlich halte das für sehr riskant...aber ihr Anwalt haftet im Zweifel für seine Auskunft...


Ich kenne mich auf dem Gebiet leider garnicht nicht aus. Aber ich finde seine Aussage bezüglich des Datums eigentlich ganz nachvollziehbar. Warten wir mal ab, vielleicht bringt der Brief an den Bezirksregierungs Präsidenten etwas und ich erhalte noch einen richtigen Widerspruchsbescheid
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Also: das mit dem "Nichtbeachten" des WS-Bescheides ist mehr als fragwürdig, da die falschen Daten den Bescheid zwar anfechtbar, aber nicht nichtig machen. Dein Anwlat soll da mal unauffällig in die Gesetze schauen.
Aber die SB bei der BezReg sollte man prü.....fen, ob sie die Reglungen bei Fristablauf am Wochenende kennt. (erster Ausbildungsabschnitt im FH-Studium).
Fristberechnung wird einem während der Ausbildung so was von eingebleut - ich habe in der ganzen Zeit keine Klausur geschrieben, in der das nicht thematisiert wurde.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

hawethie hat folgendes geschrieben::
Also: das mit dem "Nichtbeachten" des WS-Bescheides ist mehr als fragwürdig, da die falschen Daten den Bescheid zwar anfechtbar, aber nicht nichtig machen. Dein Anwlat soll da mal unauffällig in die Gesetze schauen.
Aber die SB bei der BezReg sollte man prü.....fen, ob sie die Reglungen bei Fristablauf am Wochenende kennt. (erster Ausbildungsabschnitt im FH-Studium).
Fristberechnung wird einem während der Ausbildung so was von eingebleut - ich habe in der ganzen Zeit keine Klausur geschrieben, in der das nicht thematisiert wurde.


Hehe. Ich vermute das es Absicht war und sie mich auf diese Art und Weise los werden wollte. Es gibt Leute die so einen Bescheid nicht weiter überprüfen.
Gut das ich es getan habe.

Das mit dem Anwalt hat sich erübrigt, mein Brief an den Vorgesetzten der Sachbearbeiterin hat wahre Wunder bewirkt.

Heute erhielt ich ein Schreiben, dass sie ihre fehlerhaften Widerspruchsbescheid aufhebt und ich meine Frist eingehalten habe.
Ich denke, ihr Chef hat sie sich mal zur Brust genommen.

Hoffe jetzt auf einen guten Ausgang der Sache.

Danke Euch
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4
Seite 4 von 4

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.