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Das alles hat auf die wirksame Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides aber keinen Einfluss, die Frist läuft also mit Fehler genauso wie ohne.
Das stimmt nicht.
Ich komme gerade von meinem Anwalt.
Der Widerspruchsbescheid ist ein Dokument und er ist unwirksam, da die Behörde verpflichtet ist richtige Angaben zu machen.
Wie ich bereits gesagt habe, wurde der Widerspruch am 22.09. erhoben und nicht am 25.09.!
Gerade das Datum im Widerspruchsbescheid ist sehr wichtig und in meinem Fall ist es fehlerhaft.
Mag sein dass er rechtswidrig ist (stellt im Zweifel ein Gericht fest und hebt ihn dann ggf. auf), unwirksam ist er deshalb nicht. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Da würde ich die Anwaltswahl glatt nochmal überdenken, denn auch (und gerade) der rechtswidrige (nicht nichtige) VA(=Bescheid) muss ja eine Klagefrist in Gang setzen.
Sie sind ja hoffentlich bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, oder?
Mag sein dass er rechtswidrig ist (stellt im Zweifel ein Gericht fest und hebt ihn dann ggf. auf), unwirksam ist er deshalb nicht.
Oder so. Auf jeden Fall habe ich nichts zu befürchten wenn ich innerhalb des Monats nach Zugang des fehlerhaften Widerspruchsbescheids keine Klage einreiche.
Da würde ich die Anwaltswahl glatt nochmal überdenken, denn auch (und gerade) der rechtswidrige (nicht nichtige) VA(=Bescheid) muss ja eine Klagefrist in Gang setzen.
Sie sind ja hoffentlich bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, oder?
Genau bei so einem Anwalt bin ich. Er hat es mir genau so erklärt wie sie es in Ihrem von mir zitierten Beitrag getan haben.
Allerdings sagte er, der Unterschied zu meinem Fall sei,
das es in meinem Widerspruchsbescheid um meinen Widerspruch vom 25.09.2008 geht. Da von mir allerdings kein Widerspruch vom 25.09. existiert und an diesem Tag NIE ein Widerspruch von mir erhoben wurde, brauche ich diesem Bescheid keine Beachtung schenken.
Er sagte, wir werden erst einmal abwarten und dann eine Untätigkeitsklage bezüglich des tatsächlich am 22.09.2008 erhobenen Widerspruchs stellen. Außerdem wird er den Bezirksregierungspräsidenten kontaktieren und über die fehlerhafte Vorgehensweise der Sachbearbeiterin informieren.
Die Dame war ihm sogar bekannt, anscheinend arbeitet sie häufig fehlerhaft und bisher wurde immer ein korrekter Widerspruchsbescheid ausgestellt und der fehlerhafte aufgehoben.
Ich persönlich halte das für sehr riskant...aber ihr Anwalt haftet im Zweifel für seine Auskunft...
Ich kenne mich auf dem Gebiet leider garnicht nicht aus. Aber ich finde seine Aussage bezüglich des Datums eigentlich ganz nachvollziehbar. Warten wir mal ab, vielleicht bringt der Brief an den Bezirksregierungs Präsidenten etwas und ich erhalte noch einen richtigen Widerspruchsbescheid
Also: das mit dem "Nichtbeachten" des WS-Bescheides ist mehr als fragwürdig, da die falschen Daten den Bescheid zwar anfechtbar, aber nicht nichtig machen. Dein Anwlat soll da mal unauffällig in die Gesetze schauen.
Aber die SB bei der BezReg sollte man prü.....fen, ob sie die Reglungen bei Fristablauf am Wochenende kennt. (erster Ausbildungsabschnitt im FH-Studium).
Fristberechnung wird einem während der Ausbildung so was von eingebleut - ich habe in der ganzen Zeit keine Klausur geschrieben, in der das nicht thematisiert wurde.
Also: das mit dem "Nichtbeachten" des WS-Bescheides ist mehr als fragwürdig, da die falschen Daten den Bescheid zwar anfechtbar, aber nicht nichtig machen. Dein Anwlat soll da mal unauffällig in die Gesetze schauen.
Aber die SB bei der BezReg sollte man prü.....fen, ob sie die Reglungen bei Fristablauf am Wochenende kennt. (erster Ausbildungsabschnitt im FH-Studium).
Fristberechnung wird einem während der Ausbildung so was von eingebleut - ich habe in der ganzen Zeit keine Klausur geschrieben, in der das nicht thematisiert wurde.
Hehe. Ich vermute das es Absicht war und sie mich auf diese Art und Weise los werden wollte. Es gibt Leute die so einen Bescheid nicht weiter überprüfen.
Gut das ich es getan habe.
Das mit dem Anwalt hat sich erübrigt, mein Brief an den Vorgesetzten der Sachbearbeiterin hat wahre Wunder bewirkt.
Heute erhielt ich ein Schreiben, dass sie ihre fehlerhaften Widerspruchsbescheid aufhebt und ich meine Frist eingehalten habe.
Ich denke, ihr Chef hat sie sich mal zur Brust genommen.
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