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Thomas-ey FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.12.2007 Beiträge: 42 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 07.12.08, 14:12 Titel: Schadenersatzansprüche gerechtfertigt ??? |
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Hallo, es geht um folgenden Sachverhalt.
Person A verkauft ein Grundstück an Person B
Auf dem Grundstück steht noch ein Carport.
Person B schreibt Person A folgenden Inhalt. Wenn Sie das Carport noch benötigen bauen Sie es innerhalb einer Woche ab. Ansosnten werde ich es abbauen und entsorgen.
Person A ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen und Person B hat das Carport abgebaut und entsorgt.
Person A, als Eigentümer des Carports erwägt Schadenresatzansprüche gegen Person B geltend zu machen.
Sind diese Schadenersatzansprüche gerechtfertigt ?
Vielen Dank im Voraus
Freundlicher Gruß
Thomas _________________ Wer nicht lernt besser zu werden, verlernt gut zu sein. |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 07.12.08, 15:59 Titel: |
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Hallo,
was steht denn im Kaufvertrag, was alles verkauft wird?
Wie war denn der Carport befestigt, d.h. mit dem "Grundstück verbunden"? _________________ Gruß
Peter H. |
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Thomas-ey FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.12.2007 Beiträge: 42 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 07.12.08, 17:45 Titel: |
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Hallo,
im Kaufvertrag steht nur das Grundstück.
Beide Parteien sind sich auch einig, dass das Carport das Eigentum von Person A ist.
Das Carport ist zum Teil auf Fundamenten befestigt und die Fundamente sind logischerweise mit dem Grundstück verbunden.
Allerdings ist das meines Erachtens nicht von Bedeutung wenn man die Rechtsnorm StGB § 303 liest. Zitat: " Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört....." Es wird also nicht unterschieden ob beweglich oder unbeweglich.
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren wenn es andere Ansichten gibt.
Gruß
Thomas _________________ Wer nicht lernt besser zu werden, verlernt gut zu sein. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 07.12.08, 17:47 Titel: |
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In der Praxis wäre auch noch zu prüfen, ob die Frist angemessen war, ob B den Zugang der Fristsetzung an A beweisen kann etc. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Thomas-ey FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.12.2007 Beiträge: 42 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 07.12.08, 19:47 Titel: |
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Die Frist betrug eine Woche. Tatsächlich abgeabut wurde das Carport 6 Wochen später. _________________ Wer nicht lernt besser zu werden, verlernt gut zu sein. |
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cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 08.12.08, 09:17 Titel: |
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Thomas-ey hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
im Kaufvertrag steht nur das Grundstück.
Beide Parteien sind sich auch einig, dass das Carport das Eigentum von Person A ist.
Das Carport ist zum Teil auf Fundamenten befestigt und die Fundamente sind logischerweise mit dem Grundstück verbunden.
Allerdings ist das meines Erachtens nicht von Bedeutung wenn man die Rechtsnorm StGB § 303 liest. Zitat: " Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört....." Es wird also nicht unterschieden ob beweglich oder unbeweglich.
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren wenn es andere Ansichten gibt.
Gruß
Thomas |
Doch, es wäre in der Tat von Bedeutung, weshalb die Frage auch zutreffend war. Wenn das Carport nicht oder nur schwer trennbar mit dem Grundstück verbunden ist, steht es im Eigentum des Grundstückseigentümers, unabhängig davon, was die Parteien eigentumsrechtlich vereinbart haben. Dann aber wäre das Carport keine "fremde Sache" für B iSd. § 303 StGB.
Gruß
Dea |
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Thomas-ey FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.12.2007 Beiträge: 42 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 08.12.08, 21:25 Titel: |
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Aus welchem Grundsatz oder Rechtsnorm schließt du das ?? _________________ Wer nicht lernt besser zu werden, verlernt gut zu sein. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 08.12.08, 22:05 Titel: |
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§946 BGB. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 08.12.08, 23:07 Titel: |
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Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | §946 BGB. |
Ja, und zur Abrundung: in Verbindung mit §§ 93, 94 BGB. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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