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Hallo Zusammen!
Ich habe einen "kleinen Zeitmietvertrag" mit einem Kündiungsausschluss von 3 Jahren. Also im MV steht, dass ich bis vom 1.4.06 - 1.4.09 den Kündigungsausschluss akzeptiere. Danach gelten wieder die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Frage:
Ich möchte nächstes Jahr umziehen und möchte jetzt zum 1.4.09 kündigen. Geht das oder kann ich erst zum 1.7.09 kündigen; also vom 1.4. an die 3-monatige gesetzliche Kündigungsfrist beachten? Oder kann ich jetzt schon zum 1.4.09 kündigen?
Der MV ist ein nomraler Standardvertrag.
Wie ist hier die Rechtslage?
Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, kann der Mieter hier zum Ende März 2009 nicht kündigen, da er einen Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung für drei Jahre vereinbart hat. Heißt: ab 01.04.2009 kann ordentlich gekündigt werden.
Aber: Einfach mal beim Vermieter anfragen - eventuell akzeptiert er eine frühere Kündigung (zum Ende 03/2009); diese dann schriftlich fixieren, weil: Änderungen des MV nur in Schriftform...siehe § XY deines Standardmietvertrages:-)
weil: Änderungen des MV nur in Schriftform ...siehe § XY deines Standardmietvertrages:-)
Wer sagt denn daß fanta46 einen Standardmietvertrag hat und daß dieser Passus bei allen Standardmietverträgen Standard ist?
Oder warum sollte eine mündliche Veränderung eines Mietvertrages nicht rechtskräftig sein? _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Entweder man könnte sich mit dem VM auf einen Mietaufhebungsvertrag einigen, oder am 02.04.09 zum 30.06.09 kündigen. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
schau mal in der Eingangsfrage - dort steht, dass es ein Standardmietvertrag ist - ich zumindest kennen keinen, der diese Klausel nicht enthält, du vielleicht:-)?
Ich kenne keinen, in dem sowas drin steht. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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