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antaris Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.12.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 15.12.08, 14:54 Titel: Mietmängel - Minderung und Kündigung?! |
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Ein Mieter (ALG2-Bezieher), hat Mietmängel in Form von Schimmel in 3Zimmern der Wohnung. Im August 2008 legte ein Gutachter fest, dass es an unsachgemäßer Lüftung liege. Dem möchte der Mieter widersprechen, da er regelmäßig morgens und abends in allen Zimmern lüftet. Dass diese Form der Lüftung ausreichend ist um ein Schuldhaftes Verhalten bezüglich des Schimmels auszuschließen besagt dieses Urteil: (OLG Frankfurt 19 U 7/99 NZM 2001, 39). Desweiteren tritt dieses Problem auch mehrfach in dem Mietshaus auf.
Das teilte der Mieter dem Vermieter am 05.12.09 mit und setzte ihm eine Frist bis zum 22.12.09 um die Mängel zu beheben. Der Mieter antwortet mit einer Abweisung der Frist und bestellt erneut einen Gutachter.
Der Mieter kürzt jetzt die Miete um 50% zum 01.01.09 und kündigt die Wohnung zum 31.01.09.
Wie ist die Rechtslage? Mit welcher Reaktion seitens des Vermieters ist zu rechnen und wie müsste man reagieren um positive Ergebnisse im Sinne des Mieters zu erzielen?
Vielen Dank im voraus. |
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Doc_Schnaggls FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 475 Wohnort: Großraum Stuttgart
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Verfasst am: 15.12.08, 15:15 Titel: Re: Mietmängel - Minderung und Kündigung?! |
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| antaris hat folgendes geschrieben:: |
Der Mieter kürzt jetzt die Miete um 50% zum 01.01.09 und kündigt die Wohnung zum 31.01.09.
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Das ist jetzt aber nicht Ihr Ernst, oder?
Hat der Mieter das Thema Mietminderung schon mal hier im Forum in der Suchfunktion eingegeben? Stichwort: Anwaltliche Beratung...
Thema Kündigungsfrist: Was steht im Mietvertrag?
Auf den Mieter kommen unterhaltsame Zeiten zu... _________________ Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic. |
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antaris Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.12.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 15.12.08, 15:41 Titel: |
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Das habe ich im Internet gefunden: "Bevor eine außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach §§ 569 Abs. 1, 543 Abs. 1 BGB ausgesprochen werden kann, hat der Mieter dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. So der BGH in seiner Entscheidung vom 18.04.2007 (AZ.: VIII ZR 182/06).
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall bemerkte die Mieterin in ihrer Wohnung Schimmelbefall an den Wänden und kündigte daraufhin den Mietvertrag fristlos unter Verweis auf die Gesundheitsgefährdung.
Dies war vorschnell. Nach der Begründung der BGH-Richter sei eine solche Kündigung erst dann zulässig, wenn dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Schäden gewährt oder eine Abmahnung erteilt worden sei.
Darüber hinaus könne eine tatsächliche Gesundheitsgefährdung durch Schimmelbefall von Wohnräumen in vielen Fällen nur durch ein medizinisches Gutachten geklärt werden.
Das Urteil BGH VIII ZR 182/06 unter http://www.anwaelte-giessen.de"
Da die Tochter des Mieters Asthma hat und ein Arzt bereits bescheinigt hat, dass diese Wohnung aufgrund der Erkrankung unzumutbar ist, halte ich eine Fristlose Kündigung bzw. zum 31.01.09 für angemessen. Eine Frist zur Behebung der Schäden wurde ja gesetzt und zurückgewiesen. Wieviele Gutachter sollen denn noch komen? |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 15.12.08, 16:09 Titel: |
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Der Gutachter hat doch offensichtlich den Grund für den Schimmel festgestellt oder?
Wie kommen sie jetzt darauf , daß der Mieter für einen Mangel, den er selbst verursacht hat eine Mietminderung oder sogar eine vorzeitige bzw, fristlose Kündigung erwirken kann?
Dann bräuchte ja jeder, der vorzeitig Kündigen oder weniger Miete zahlen möchte nur die Wohnung verkommen zu lassen und wäre sauber raus!
Meiner Ansicht nach müsste der Mieter hier die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten ,sowie die Kosten der Gutachter und der Schimmelsanierung tragen. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Chub FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 1556
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Verfasst am: 15.12.08, 16:15 Titel: Re: Mietmängel - Minderung und Kündigung?! |
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| antaris hat folgendes geschrieben:: | | ....besagt dieses Urteil: (OLG Frankfurt 19 U 7/99 NZM 2001, 39). . |
HaHa
(so oder so ähnlich kommentiert die Sachverständigenbranche dieses Urteil).
Achtung es ist ein Einzelurteil eines OLG's, ob dieses urteil auch auf Ihren Fall passt???? _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus |
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antaris Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.12.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 15.12.08, 16:36 Titel: |
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| es ist doch gängige praxis, dass wohnungsgenossenschaften einen Gutachter bestellen, der dann sagt der Mieter ist Schuld weil unsachgemäß gelüftet. Mir will doch hier niemand erklären, dass diese Gutachter immer ach so unparteiisch sind. Die Feuchtigkeit kommt nunmal von außen. Und ich wiederhole mich: es wurde eine Frist gesetzt, welche zurückgewiesen wurde. Die Wohnung ist gesundheitsschädlich, mit besonderer Schwere weil Tochter Asthmakrank. Das wird doch wohl für eine Mietminderung und eine Fristlose Kündigung ausreichen. Na klar ist die Frist normalerweise 3Monate, aber es gibt Urteile, die in einem solchen Fall zur fristlosen Kündigung berechtigen z.B. hier: (AG Köln 206 C 29/00 WM 2003, 55). |
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Doc_Schnaggls FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 475 Wohnort: Großraum Stuttgart
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Verfasst am: 15.12.08, 16:54 Titel: |
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| antaris hat folgendes geschrieben:: | | Na klar ist die Frist normalerweise 3Monate, aber es gibt Urteile, die in einem solchen Fall zur fristlosen Kündigung berechtigen z.B. hier: (AG Köln 206 C 29/00 WM 2003, 55). |
Aha, also eine fristlose Kündigung mit 6 Wochen Frist...
Interessante Rechtsauffassung...  _________________ Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic. |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 15.12.08, 16:56 Titel: |
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Nunja, der Mieter könnte auch ein Gutachten vom Sachverständigen seines Vertrauens machen lassen. | antaris hat folgendes geschrieben:: | | Die Wohnung ist gesundheitsschädlich, mit besonderer Schwere weil Tochter Asthmakrank. | Dann am Besten auch gleich noch ein Medizinisches Gutachten, das den Zusammenhang zwischen Schimmel in der Wohnung und der Asthmaerkrankung der Tochter belegt.
Und falls der ganze Zinnober dann doch auf | antaris hat folgendes geschrieben:: | | unsachgemäßer Lüftung | zurückzuführen ist, dann kommen auch noch die Kosten dieser 2 Gutachten auf den Mieter zu! _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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antaris Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.12.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 15.12.08, 16:56 Titel: |
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| ja ok geschenkt. 6wochen sind aber immernoch weniger als 3Monate. |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 15.12.08, 17:00 Titel: |
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| antaris hat folgendes geschrieben:: | | 6wochen sind aber immernoch weniger als 3Monate. | Ja, schon aber es geht ja trotzdem nicht!  _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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antaris Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.12.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 15.12.08, 17:00 Titel: |
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| Es geht um eine alleinerziehende Mutter, welche auch noch von ALG2 leben muss+ Beschäftigung mit MAE. Wenn es zum Rechtsstreit vor Gericht kommen sollte, welches Gericht wäre das und wer trägt in welchem Fall welche Kosten? |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 15.12.08, 17:55 Titel: |
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| Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben:: | | antaris hat folgendes geschrieben:: | | Na klar ist die Frist normalerweise 3Monate, aber es gibt Urteile, die in einem solchen Fall zur fristlosen Kündigung berechtigen z.B. hier: (AG Köln 206 C 29/00 WM 2003, 55). |
Aha, also eine fristlose Kündigung mit 6 Wochen Frist...
Interessante Rechtsauffassung...  |
Wenn eine Berechtigung zur 'fristlosen' Kündigung besteht, dann wird sich der Mieter einen ihm genehmen Termin frei aussuchen dürfen. Einen Zwang, Morgen die Wohnung zu verlassen und sich dabei eventuell auch noch selbst zu schädigen, gibt es nicht. Deswegen heißt das ja auch 'außerordentliche' Kündigung und nicht 'fristlose'.
An dieser Rechtsauffassung gibt es also nichts auszusetzen.
- Ob hier allerdings überhaupt eine solche Berechtigung besteht, lass ich mal offen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 15.12.08, 18:36 Titel: |
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Was hat das: | antaris hat folgendes geschrieben:: | | Es geht um eine alleinerziehende Mutter, welche auch noch von ALG2 leben muss | mit dem Schimmelproblem zu tun - nichts, oder?!
Definitiv dürfte die Minderungsquote zu hoch sein. Seit wann sind die Räume verschimmelt?
| antaris hat folgendes geschrieben:: | | Wenn es zum Rechtsstreit vor Gericht kommen sollte, welches Gericht wäre das und wer trägt in welchem Fall welche Kosten? | Das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
Unsere Forenregeln |
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antaris Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.12.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 15.12.08, 18:47 Titel: |
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es hat nichts mit dem Schimmelproblem zu tun. Wollte damit nur verdeutlichen, dass es um eine Person geht, welche finanziell und auch psychisch nicht so gut da steht um eventuelle weitere zynische Bemerkungen zu verhindern. aber ok bleiben wir beim rechtlichen.
Der Schimmelbefall begann vor ca. einem Jahr, nachdem sie schon etliche Jahre dort wohnt. Er ist höchstwahrscheinlich durch altersbedingte Baumängel entstanden. Es hat auch nichts mit neuen Fenstern zu tun oder ähnliches.
Die Minderungsquote ist wahrscheinlich wirklich zu hoch, aber die Arge behält den Restbetrag ersteinmal zurück, so das man die Differenz später noch bezahlen kann. |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 15.12.08, 18:58 Titel: |
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| Zitat: | | Der Schimmelbefall begann vor ca. einem Jahr, | Und warum erst jetzt ein so überstürzter Auszug? Warum erst jetzt die Minderung? Wann erfolgte die Mängelanzeige?
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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