Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Berufung ohne Vollmacht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Berufung ohne Vollmacht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Thost
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 11:22    Titel: Berufung ohne Vollmacht Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe, hier in diesem Teil des Forums richtig zu sein.

Ausgangssituation:
Eine Anwältin hat beim Landgericht Berufung eingelegt, weil ein Zivilprozeß verlorenging.

Fallbeschreibung:
Für die Berufung hatte die Anwältin definitiv keine Vollmacht des Mandanten, welches vom Gericht auch schriftlich bestätigt worden ist. Sie war damit zur Abwicklung von Rechtsgeschäften nicht berechtigt. Dennoch hatte sie dem Berufungsgericht die Bevollmächtigung schriftlich versichert und damit unwahre Angaben gemacht. Das Gericht hat eine weitere Prüfung unterlassen und sich trotzdem mit der Anwältin eingelassen.

Die Aktivitäten hinsichtlich der Berufung gingen ausschließlich von der Anwältin und dem Gericht aus, ohne dass der Mandant in das Geschehen einbezogen wurde und dafür eine Vollmacht erteilt hat.

Das Gericht hat die Berufung abgewiesen und dem Mandant die Gerichtskosten auferlegt. Nun ist seit einiger Zeit der Gerichtsvollzieher im Gange, um die Gerichtskosten vom Mandanten einzutreiben, bis hin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Haftandrohung.

Was meint ihr dazu? Wie sollte man hier weiter vorgehen? Das Gericht steht auf dem Standpunkt, der Mandant hätte die Kosten zutragen, ohne wenn und aber. Wohin könnte man sich wenden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Für die Berufung hatte die Anwältin definitiv keine Vollmacht des Mandanten

Also hatte sie für die I. Instanz eine Vollmacht? Eine schriftliche? Nur weil dem Berufungsgericht nämlich eine schriftliche Vollmacht nicht vorgelegen hat, heißt das nicht unbedingt, daß die Anwältin in zweiter Instanz (jedenfalls im Außenverhältnis) nicht bevollmächtigt war. Die üblicherweise genutzte Einheitsvollmacht, ein Formulartext, sieht ausdrücklich das Einlegen von Rechtsmitteln vor und umfaßt damit auch die Berufungsinstanz.

Sollte die Anwältin tatsächlich nicht bevollmächtigt gewesen sein, das Berufungsverfahren durchzuführen, wäre der Mandant dennoch zunächst zahlungspflichtig gegenüber der Gegenseite, hätte dann aber ggf. einen Haftungsanspruch gegen die Anwältin. Dafür ist die Anwältin, wie im übrigen jeder Anwalt, berufshaftpflichtversichert.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.