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dive Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.04.2008 Beiträge: 7 Wohnort: Menden ( NRW )
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Verfasst am: 18.12.08, 12:58 Titel: Gibt es einen Hauptmieter !? |
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Hallo,
folgender Sachverhalt !
Ich habe 2003 eine Wohnung mit meiner damaligern Frau bezogen.
Hier wurde auch ein gemeinsamer Mietvertrag unterschrieben. Ein Standartmietvertrag vom Landesverband Haus & Grund Westfalen.
Meine Frau ist 2006 ausgezogen.
2007 ist dann als Untermieterin ( WG ) eine Bekannte eingezogen. Diese Person ist dann mit den den Mietvertrag ( Datum und Unterschrift ) aufgenommen worden.
Gibt es für mich jetzt ein Hauptmietrecht oder einen Hauptanrecht auf die Wohnung.
Kann ich die Mitmieterin kündigen !?
Gruß _________________ Streit dich nicht mit Dummen, die ziehen dich runter auf ihr Niveau und schlagen dich durch ihre Erfahrung. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 18.12.08, 13:04 Titel: |
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| Kommt drauf an ob die als neue Hauptmieterin für die alte drin steht oder nur als Untermieterin. Im Falle das se Hauptmieterin ist kann nur gemeinsam das Mietverhältnis gekündigt werden. Ist se Untermieterin muss evtl. gemeinsam mit der Ex der Untermieterin gekündigt erden. |
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dive Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.04.2008 Beiträge: 7 Wohnort: Menden ( NRW )
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Verfasst am: 18.12.08, 13:52 Titel: |
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Im Mietvertrag steht der Vermieter oben, daunter bin ich als Mieter und dann stand als 2ter Mieter meine Frau.
Diese Daten sind druchgestrichen worden und durch die Daten meiner Untermieterin ersetzt worden.
Gruß _________________ Streit dich nicht mit Dummen, die ziehen dich runter auf ihr Niveau und schlagen dich durch ihre Erfahrung. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 18.12.08, 13:54 Titel: |
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| Steht da auch Untermieterin oder wird die als Hauptmieterin geführt. Weil wenn letzteres zutrifft, sind beide Mieter gleichberechtigt und daher können auch nur beide gemeinsam kündigen. Alles andere Bedarf der Zustimmung aller Vertragspartner. |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 18.12.08, 13:57 Titel: |
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| dive hat folgendes geschrieben:: | Diese Daten sind druchgestrichen worden und durch die Daten meiner Untermieterin ersetzt worden.
Gruß | Von wem wurde diese Änderung durchgeführt ?
Vom Vermieter oder eigenmächtig.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 18.12.08, 14:27 Titel: |
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| dive hat folgendes geschrieben:: | | Diese Daten sind druchgestrichen worden und durch die Daten meiner Untermieterin ersetzt worden. |
Eine solche Änderung wird nur im Einvernehmen aller Vertragspartner wirksam sein. Vermieter, Exfrau und neue Mieterin. |
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dive Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.04.2008 Beiträge: 7 Wohnort: Menden ( NRW )
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Verfasst am: 22.12.08, 20:06 Titel: |
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Etwas verspätet:
Also meine Frau hat damals nicht zugestimmt.
Mein Vermieter hat unterschrieben und ich
Nicht die Mitmieterin
Gruß und danke für Hilfe ! _________________ Streit dich nicht mit Dummen, die ziehen dich runter auf ihr Niveau und schlagen dich durch ihre Erfahrung. |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 22.12.08, 21:32 Titel: |
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| dive hat folgendes geschrieben:: | ......
Also meine Frau hat damals nicht zugestimmt.
Mein Vermieter hat unterschrieben und ich
Nicht die Mitmieterin
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Is ja toll. Dann ist die Ex-Frau noch immer (Mit-) Mieterin.
Die neue Mieterin ist nicht Vertragspartner - sondern nur zu Gast in der Wohnung.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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